Eine Zahnzusatzversicherung gilt als sinnvolle Ergänzung zu jeder gesetzlichen Krankenversicherung. Je nach gewähltem Tarif und Umfang im jeweiligen Vertrag, werden von der Zahnzusatzversicherung anteilige Beiträge von den aus der eigenen Tasche zu tragenden Eigenleistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz der gesetzlich Versicherten erstattet.
Von den gesetzlichen Krankenkassen können die Versicherten lediglich mit der Übernahme von etwa der Hälfte der anfallenden Behandlungskosten rechnen. Zudem ist diese Kostenübernahme auf die jeweils günstigste Methode begrenzt. Ohne eine Zahnzusatzversicherung kann eine umfassende Zahnsanierung schnell zu einer beträchtlichen Kostenfalle werden. In dieser Situation beginnen viele Patienten, sich mit den Beeinträchtigungen durch Mängel und Schäden an den Zähnen zu arrangieren und müssen zwangsläufig die gesundheitlichen und kosmetischen Folgen in Kauf nehmen. Hinzu kommt, dass bei einem nicht intakten Gebiss der Genuss der Ernährung meist auf der Strecke bleibt, wenn sich das tägliche Essen und Trinken zu einer täglichen Qual mit Zahnschmerzen entwickelt.
Eine besonders wirkungsvolle Hilfe stellt hier die Zahnzusatzversicherung dar – durch diese werden die Eigenbeteiligungen an einer notwendigen Behandlung der Zähne erheblich reduziert. Die Versicherten haben dabei auch die Möglichkeit, einen hochwertigen Zahnersatz zu wählen. In den Leistungsbereichen der Zahnzusatzversicherung sind dabei – je nach Anbieter und Tarif – hochwertige Füllungen durch Inlays aus Keramik oder Gold abgedeckt. Brücken und die dazu gehörenden keramischen Verblendungen, aufwendige Kronen, Suprakonstruktionen sowie Zahnimplantate sind ebenfalls, je nach Tarif, in den Leistungsbereichen der Zahnzusatzversicherung integriert. Über die Zahnzusatzversicherung können zudem auch notwendige kieferorthopädische Behandlungen und sogar die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt abgedeckt werden.
Die Zusatzversicherung sichert Ihnen den Erhalt Ihrer Zähne und ermöglicht Ihnen den Zugang zu enorm hochwertigen Behandlungsmethoden. Eine Zahnzusatzversicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden, da bei den meisten Verträgen gewisse Wartezeiten vorgesehen sind. Innerhalb der Wartezeiten werden die Behandlungskosten nur zum Teil übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung erreicht erst nach einigen Jahren ihren vollen Leistungsumfang. Nach 3 vollen Versicherungsjahren kann die Zahnzusatzversicherung nicht mehr durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt werden.
Über den Versicherungsvergleich können Sie sich eingehend über die aktuellen Angebote und Tarife der Zahnzusatzversicherungen informierten. Achten Sie auf einen rechtzeitigen Abschluss Ihrer Zahnzusatzversicherung, damit Ihnen dauerhaft ein wirksamer Schutz vor Zahnschäden verschafft wird, was Ihre Lebensqualität in hohem Maße beeinflusst.