Elektronische Patientenakte (ePA) heute offiziell gestartet

Ab dem 15. Januar 2025 beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland. Sie markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. In einer ersten Phase wird die ePA in ausgewählten Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens eingeführt. Die Testphase dauert voraussichtlich vier bis sechs Wochen.

Je nach Verlauf der Pilotphase soll die ePA ab März 2025 flächendeckend verfügbar sein. Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine ePA, sofern sie nicht aktiv widersprechen – dies ist das sogenannte Opt-out-Prinzip. Auch nach Einrichtung der ePA kann jederzeit widersprochen werden.

Die Krankenkassen haben bereits begonnen, ihre Mitglieder umfassend über die ePA zu informieren. Bis Mitte 2025 wird die ePA kontinuierlich um neue Funktionen erweitert, darunter ein digitaler Medikationsprozess und Laborbefunde.

Welche Informationen enthält die elektronische Patientenakte?

Die ePA ist ein zentraler Speicherort für medizinische Informationen. Sie ermöglicht eine schnelle und sichere Dokumentation von Befunden und Medikamenten. Zu den gespeicherten Daten gehören unter anderem:

  • Arztbriefe
  • Operations- und Entlassungsbefunde
  • Bildgebende Verfahren wie Röntgenbilder oder MRTs
  • Elektronische Medikationsliste (eML)

Zusätzlich können Versicherte eigene medizinische Dokumente wie alte Befunde oder Impfprotokolle hochladen. Ab dem dritten Quartal 2026 werden auch Laborbefunde integriert, was den Behandlungsprozess weiter verbessert.

📌 Tipp: Nutzen Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse, um jederzeit Zugriff auf Ihre medizinischen Unterlagen zu haben.

Zugriff und Sicherheit: Ihre Daten in sicheren Händen

Der Datenschutz hat bei der ePA oberste Priorität. Kliniken, Ärzt:innen und Apotheken dürfen nur dann auf die Akte zugreifen, wenn dies für die Behandlung notwendig ist. Versicherte haben die volle Kontrolle über ihre Daten und können Folgendes festlegen:

  • Welche Einrichtungen Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten
  • Wie lange dieser Zugriff besteht (standardmäßig 90 Tage bei Kliniken und Ärzt:innen, drei Tage bei Apotheken)
  • Ob bestimmte Dokumente verborgen oder gelöscht werden sollen

Jeder Zugriff wird protokolliert, sodass Versicherte jederzeit überblicken können, wer welche Daten eingesehen hat.

Wie funktioniert das Opt-out-Prinzip?

Die gesetzliche Grundlage für die ePA basiert auf dem Opt-out-Prinzip. Das bedeutet, dass Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine ePA anlegen. Wer die Nutzung der ePA nicht wünscht, kann dies aktiv ablehnen. Der Widerspruch ist sowohl vor als auch nach der Einrichtung der Akte möglich.

Versicherte, die sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden, können dies vor dem 15. Januar 2025 gegenüber ihrer Krankenkasse erklären. Nach der Einrichtung bleibt der Widerspruch weiterhin möglich.

Wurde die ePA gelöscht und der Versicherte möchte diese zu einem späteren Zeitpunkt doch nutzen, legt die Krankenkasse eine neue Akte an. Inhalte aus der vorherigen ePA werden dabei nicht übernommen. Ärzt:innen können auf Wunsch relevante Dokumente aus früheren Behandlungen erneut in die Akte einstellen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

📌 Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über das Widerspruchsverfahren, um Ihre Entscheidung optimal vorzubereiten.

Die wichtigsten Vorteile der ePA

Die ePA bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sowohl für Patient:innen als auch für das Gesundheitssystem eine Bereicherung darstellen:

Mehr Durchblick beim Arzt

Mit der ePA haben Patient:innen wichtige Gesundheitsdaten jederzeit griffbereit. So können Sie gezielt Rückfragen stellen und sind stets bestens informiert.

Medikamente immer im Blick

Dank der Verknüpfung mit dem E-Rezept erhalten Sie eine automatisierte Übersicht über Ihre verschriebenen Medikamente. Das reduziert das Risiko von Wechselwirkungen und erleichtert den gesamten Medikationsprozess.

Zugriff von überall

Ob im Wartezimmer oder unterwegs: Mit der ePA-App können Sie Ihre Krankendaten jederzeit einsehen. Das spart Zeit und bietet Flexibilität.

Vereinfachte Krankengeschichte

Ärzt:innen und andere Leistungserbringer haben Zugriff auf relevante Dokumente wie Befunde oder Arztberichte. Das spart Zeit, vermeidet Doppeluntersuchungen und verbessert die Behandlung – ein Vorteil insbesondere für chronisch Kranke.

Datenschutz und Kontrolle

Sie bestimmen, wer welche Daten einsehen darf. Ob über die App oder durch Kontakt mit der Krankenkasse – Sie behalten stets die Kontrolle.

Sicher und geschützt

Alle Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und sind vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Der Zugriff erfolgt ausschließlich für legitimierte Zwecke.

📌 Tipp: Besuchen Sie die Website des Bundesgesundheitsministeriums, um weitere Informationen zur ePA und ihren Sicherheitsstandards zu erhalten.

Wer verwaltet die ePA für Minderjährige?

Kinder und Jugendliche erhalten ebenfalls eine ePA, die bis zum 16. Lebensjahr von den Eltern verwaltet wird. Ab dem 16. Lebensjahr übernehmen die Jugendlichen die Kontrolle über ihre Akte selbst.

Weitere Informationen und Unterstützung

Für mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte und deren Nutzung besuchen Sie die Website Ihrer Krankenkasse oder die offizielle Seite des Bundesgesundheitsministeriums.