Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich: Das sollten Sie wissen

Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Das Wichtigste im Überblick

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich).
  • Versicherungspflichtgrenze: Wechsel zur privaten Krankenversicherung ab 73.800 Euro jährlich möglich.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich (96.600 Euro jährlich) in Ost- und Westdeutschland.
  • Grund: Lohnzuwachsrate von 6,44 Prozent aus dem Jahr 2023.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung spürbar an:

  • Neue Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 Euro brutto monatlich (66.150 Euro jährlich).
    • 2024 lag die Grenze noch bei 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich).
  • Versicherungspflichtgrenze: Diese steigt auf 6.150 Euro monatlich (73.800 Euro jährlich).
    • Ab diesem Einkommen können Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer:innen?

Für Arbeitnehmer:innen, die mehr als 5.512,50 Euro brutto im Monat verdienen, führt die neue Grenze zu höheren Abgaben. Bei einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt das Einkommen oberhalb der Grenze beitragsfrei.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Grenzwerte deutlich:

  • Neue Beitragsbemessungsgrenze: Einheitlich 8.050 Euro brutto monatlich (96.600 Euro jährlich) in ganz Deutschland.
    • 2024 betrug die Grenze 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer in Westdeutschland mit einem Einkommen von 8.500 Euro zahlt 2025 Beiträge auf 8.050 Euro. Der darüber liegende Betrag bleibt beitragsfrei.

Warum steigen die Grenzwerte?

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst. Die Lohnzuwachsrate von 6,44 Prozent im Jahr 2023 war besonders hoch, weshalb die Grenzen 2025 deutlich steigen. Ohne diese Anpassung würde die soziale Sicherung langfristig an Stabilität verlieren, und höhere Einkommen würden unverhältnismäßig weniger in die Sozialversicherung einzahlen.

Rechengröße 2024 2025
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West: 7.550 €/Monat
Ost: 7.450 €/Monat
8.050 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 5.175 €/Monat 5.512,50 €/Monat
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 5.775 €/Monat 6.150 €/Monat
Durchschnittsentgelt Rentenversicherung 45.358 €/Jahr 50.493 €/Jahr

Weiterführende Informationen

Mehr Details zu den neuen Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Mit der Anhebung der Grenzwerte stellt die Bundesregierung sicher, dass die soziale Sicherung an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst bleibt. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen vorbereiten.