Eine Haftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung überhaupt und gehört zur privaten Grundvorsorge eines Jeden. Gewichtige Schäden können schon durch kleinste Missgeschicke entstehen, durch Leichtsinnigkeit oder Vergessen. Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, haftet mit seinem gesamten Vermögen und muss im Ernstfall bis an sein Lebensende zahlen. Diese Verpflichtungen sind sogar auf die Erben übertragbar. Wer versichert ist, für den übernimmt die Versicherung diese Kosten.Es ist daher unerlässlich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sobald man nicht mehr über die Eltern mitversichert ist.
Versicherungsumfang Haftpflicht
Ein Geschädigter hat ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Im harmlosesten Fall sind dies die Kosten für eine Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten Eigentums. Ich schlimmsten Fall Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder gar eine lebenslange Rente. Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten, seinen Ehepartner und seine Kinder vor den Ansprüchen Dritter. Ebenso versichert sind Hausangestellte während ihrer Arbeitszeit, sowie Babysitter und Schäden, die durch das eigene Wohnhaus entstehen. Der Versicherungsschutz lässt sich außerdem auf nichteheliche Partner erweitern, ihr Name muss dann in den Vertrag übernommen werden. Eine normale Haftpflichtversicherung für eine Familie ist bereits für unter 100 Euro im Jahr zu haben.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind nur Asbest-, Strahlen- und Umweltschäden, sowie mutwillig herbeigeführte Schäden. In allen anderen Fällen überprüft der Versicherer die Haftbarkeit seines Kunden und bezahlt dann gegebenenfalls den Schaden in voller Höhe. Nicht versichert sind außerdem Schäden, die sich die über denselben Vertrag Versicherten Personen gegenseitig zufügen, außerdem Geldstrafen und Bußgelder, Vertragsverpflichtungen und Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Diese werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, die jeder Autobesitzer beim Kauf seines Wagens abschließen muss.
Zusatzversicherung sind außerdem für die Besitzer von Booten, Halter von Haustieren, Jagd- und Sporttreibende, Vermieter und Bauherren von Bauvorhaben über einem Volumen von 50.000 Euro vonnöten.