Das Jahr 2011 steht ganz im Zeichen verschiedener wichtiger Landtagswahlen, von denen der Fortbestand der derzeit regierenden Koalition abhängen wird. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass sich etwa im Scheidungsrecht 2011 etwas ändern wird, was die Wahlergebnisse beeinflussen könnte. Änderungen im Scheidungsrecht 2011 dürften eher unauffällig und marginal sein, vermutlich werden sie auf einen politisch günstigeren Zeitpunkt verschoben.
Ein wichtiger Punkt im Scheidungsrecht 2011 wird die weiter fortschreitende Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften sein: Bis zu welchem Punkt werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften der "normalen" Ehe gleichgestellt? – Besonders in Bezug auf die Auflösung solcher Lebensmodelle ist einiges zu klären: Da meist keine Kinder vorhanden sind, stellt sich sowohl im Erb- als auch im Scheidungsrecht die Frage, wie mit den Ansprüchen des wirtschaftlich schwächeren Partners zu verfahren ist. Wie verhält es sich, wenn einer der beiden die Rolle des Hausmannes / der Hausfrau eingenommen hat? – Hat dies eine juristische Relevanz, wenn klar ist, dass aus einer solchen Beziehung an und für sich kein Nachwuchs entstehen kann? Solchen Fragen weicht der Gesetzgeber bis dato aus; vermutlich, um die konservativere Wählerschaft mit einer solchen, auch noch öffentlich geführten Debatte nicht vollends in das Lager der Nichtwähler zu treiben.
Im Scheidungsrecht 2011 ist zudem die Frage nicht endgültig geklärt, ob man es solch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erlauben soll, Kinder zu adoptieren und vor allem, was mit diesen Kindern geschieht, falls die Partnerschaft in die Brüche geht. Immerhin geht es hier um Kinder und deren Recht, nicht aus Versuchsgründen zwischen Jugendheimen und Homo-Ehen zerrieben zu werden. Das Recht der Mutterschaft kann jedenfalls nicht in Anspruch genommen werden.
Hier müssten erhebliche Neuregelungen in das bestehende Scheidungsrecht aufgenommen werden, was die derzeit Verantwortlichen indes nicht wollen, da eine solche Debatte zweifellos zu gesellschaftlichen Diskussionen führen würde, die bei bevorstehenden Wahlen nicht willkommen sind.
Eine Partnerschaft und auch das Scheitern einer Partnerschaft gehören zu den sensibelsten Bereichen des menschlichen Daseins. Das Scheidungsrecht ist damit eine sehr komplexe Angelegenheit, bei der auch auf die Befindlichkeiten der betroffenen Menschen geachtet werden muss. Es bleibt die Hoffnung, dass der Gesetzgeber die schwierige Materie auch im Scheidungsrecht 2011 berücksichtigt, um den Anforderungen einer immer komplexer werdenden Gesellschaft zu genügen.