Wie hoch sollte das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung sein?

Das Krankentagegeld ist ein wichtiger Baustein in der privaten Krankenversicherung (PKV), insbesondere für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Es dient als Einkommensersatz, wenn Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig werden und Ihre regulären Einkünfte ausfallen. Doch wie hoch sollte das Krankentagegeld sein, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein? Hier einige wichtige Aspekte, die Sie bei der Festlegung Ihres Krankentagegelds berücksichtigen sollten.

Die Basics: Was ist Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld in der PKV ist eine tägliche Zahlung, die Sie erhalten, wenn Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder ab einem individuell festgelegten Zeitpunkt arbeitsunfähig sind. Für Angestellte greift diese Leistung in der Regel ab dem 43. Krankheitstag, da die ersten sechs Wochen von der Lohnfortzahlung abgedeckt werden. Selbstständige und Freiberufler können die Zahlung bereits ab dem ersten Krankheitstag vereinbaren, da sie nicht auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zurückgreifen können.

Höhe des Krankentagegelds: Wichtige Überlegungen

Die Höhe des Krankentagegelds sollte so gewählt werden, dass es Ihre monatlichen Ausgaben im Krankheitsfall deckt. Ein guter Richtwert ist, dass das Krankentagegeld etwa 80 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 100 Prozent Ihres Nettogehalts abdecken sollte. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie während des Bezugs von Krankentagegeld weiterhin Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst zahlen müssen, ohne Zuschuss des Arbeitgebers.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Angenommen, Sie verdienen 4.000 Euro brutto im Monat, was einem Nettogehalt von etwa 2.600 Euro entspricht. Ihr Krankentagegeld sollte daher mindestens 2.600 Euro pro Monat betragen, um Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Dies entspricht einem täglichen Krankentagegeld von rund 87 Euro (2.600 Euro geteilt durch 30 Tage).

Besondere Regelungen für Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Situation anders, da sie auf kein festes Einkommen aus einer Anstellung zurückgreifen können. Daher ist es ratsam, das Krankentagegeld so zu wählen, dass es die laufenden Betriebskosten sowie den persönlichen Lebensunterhalt abdeckt. Je früher das Krankentagegeld im Krankheitsfall gezahlt wird, desto höher sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Es ist möglich, eine gestaffelte Auszahlung zu vereinbaren, beispielsweise 50 Euro pro Tag ab dem 21. Tag und 100 Euro ab dem 43. Krankheitstag.

Tipps zur Berechnung des Krankentagegelds

  1. Ermitteln Sie Ihren monatlichen Bedarf: Addieren Sie alle monatlichen Ausgaben, einschließlich Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten und sonstiger laufender Kosten.
  2. Teilen Sie den Betrag durch 30: Um den täglichen Bedarf zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch 30 Tage.
  3. Berücksichtigen Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Da diese auch im Krankheitsfall gezahlt werden müssen, sollten Sie diese Kosten in die Berechnung mit einfließen lassen.
  4. Achten Sie auf die Höchstgrenzen: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen nicht höher sein als Ihr Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate.

Fazit: Individuelle Absicherung ist entscheidend

Die Höhe des Krankentagegelds in der PKV sollte sorgfältig und individuell festgelegt werden, um im Krankheitsfall keine finanziellen Engpässe zu erleben. Ein gut durchdachtes Krankentagegeld sichert nicht nur den Lebensunterhalt, sondern auch die kontinuierliche Zahlung von Versicherungsbeiträgen und anderen wichtigen Ausgaben.