Eine frühzeitig aufgesetzte Vorsorgevollmacht ist zum Besten aller Beteiligten.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erhalten die Leser genaue Informationen über die Ausstellung und die Funktionen einer Vorsorgevollmacht. Diese ist sinnvoll, weil hiermit geregelt wird, dass andere für einen die richtigen Entscheidungen treffen, wenn es selber nicht mehr möglich ist – beispielsweise bei Demenz oder nach einem Unfall. In der Zeitschrift wird aber ebenfalls aufgezeigt, welche Möglichkeiten Angehörige haben, wenn der Eindruck von Missbrauch entsteht. Falls der Bevollmächtigte verdächtigt wird, eigenmächtig oder nicht im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln? Bei Misstrauen der Angehörigen oder Verdachtsmomenten, beispielsweise beim grundlosen Verschenken größerer Geldsummen oder ein Besuchsverbot für den Erkrankten kann der Staat notfalls eine Kontrollbetreuung bestellen. Allerdings muss hierzu jemand aktiv werden.
Keine automatische Regelung ohne Vollmacht
Vielen ist nicht bewusst, dass nicht automatisch die Familie oder der Ehepartner entscheidungsberechtigt sind, wenn man selber nicht mehr eintreten kann. Dies muss mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden. In der Regel verläuft dies nach Expertenaussage problemlos. Falls es aber Schwierigkeiten gibt, können Freunde, Nachbarn oder Angehörige im Zweifel bei Gericht vorsprechen und der Richter verschafft sich einen eigenen Eindruck. Bestätigt sich diesem der Zweifel am Bevollmächtigten, bestimmt er einen Kontrollbetreuer. Dieser kann auch eine Vorsorgevollmacht widerrufen. In einigen Fällen besteht auch der Verdacht, dass die Vorsorgevollmacht von einer nicht geschäftsfähigen Person ausgestellt wurde. Finanztest rät dem Aussteller einer Vorsorgevollmacht, sich nicht auf nur eine Person festzulegen.