Stromversorger machen sich die steigenden Strompreise und den Wettbewerb zunutze und versuchen Kunden am Telefon zu werben. Wer nicht ungewollt einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte keine Daten am Telefon preisgeben.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt Verbraucher vor telefonischen Kontakten mit Stromanbietern. Ein telefonisch angebotener Tarif soll vor steigenden Strompreisen schützen. Der Angerufene müsse lediglich seine Zählernummer sowie eventuell den aktuellen Zählerstand mitteilen. Wer hier bereitwillig seine Daten herausgibt, läuft Gefahr, ungewollt einen Vertrag mit dem Anbieter abzuschließen, der nur schwer wieder zu kündigen ist. Oft wird der unfreiwillige Kunde dann zur Zahlung einer Gebühr von 150 Euro aufgefordert, um aus dem strittigen Vertrag herauszukommen.
Vorsicht bei ungeprüften Angeboten
Um gar nicht erst in diese Lage zu kommen, sollten am Telefon keine Angaben gemacht werden. Wurde versehentlich doch ein Vertrag abgeschlossen, sollten Verbraucher ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung schriftlich anfechten.
Stellt sich der Anbieter quer, ist die Schlichtungsstelle Energie die richtige Anlaufstelle, um die Angelegenheit zu klären. Grundsätzlich sollten Angebote der Stromversorger schriftlich geprüft und auch nur schriftlich abgeschlossen werden, vor allem dann, wenn der Anbieter unbekannt ist.