Bei fehlerhaften Abrechnungen der Nebenkosten dürfen Mieter diese entsprechend korrigieren laut Urteil des BGH.
Laut dem Urteil des BGH sind Mieter berechtigt, Nebenkosten bei fehlerhaften Abrechnungen entsprechend zu korrigieren.
Werden Nebenkosten fehlerhaft abgerechnet, dürfen Mieter diese entsprechend korrigieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Urteil Az. VIII ZR 184/12. Dies gilt vor allem, wenn die Nebenkostenabrechnungen der Vermieter Fehler zu Ungunsten der Mieter aufweist. Das Handelsblatt verwies nochmals auf das BGH-Urteil.
Klage eines Vermieters vor dem BGH nicht erfolgreich:
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Vermieter geklagt hatte, da dessen Mieter die Nebenkostenabrechnungen überarbeitet und ausgebessert hat. Gleichzeitig erging auch ein Hinweis des Mieters an den Vermieter über die fehlerhafte Abrechnung der Nebenkosten. Der Vermieter sah sich im Recht und reichte Klage ein.
Der BGH urteilte jedoch zu Gunsten des beklagten Mieters. Dieser habe den Vermieter ordnungsgemäß auf die Falschberechnung aufmerksam gemacht. Da seitens des Vermieters keine Reaktion auf den Einwand des Mieters erfolgte, sei dieser berechtigt, eine Korrektur der Nebenkostenpauschale vorzunehmen.