Bei Schneeschmelze werden viele Schlaglöcher sichtbar, Autofahrer sollten ihre Fahrweise anpassen, Kommunen sind nur haftbar bei nicht ausreichender Sicherung oder Warnung.
Der Frühling bringt nicht nur die ersten Blumen, nach der Schneeschmelze werden viele Schlaglöcher für Autofahrer zum gefährlichen Ärgernis und die Fahrt zum riskanten Slalom. Doch was tun, wenn das Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde? Wer ist für die Kosten verantwortlich?
Sachlage fotografieren
Um auf der sichereren Seite zu stehen, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Beweissicherung. Der Autofahrer sollte Schäden am Auto, als auch das Schlagloch und die Verkehrsbeschilderung vor Ort fotografisch festhalten. Obwohl Städte und Kommunen auf Straßenschäden hinweisen müssen, liegt die Beweispflicht zur erfolgten Warnung oft beim Geschädigten. Das Einschalten der Polizei und Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer können die Abwickelung des Schadens deutlich erleichtern.
Vollkasko übernimmt eigene Schäden
Die Vollkaskoversicherung übernimmt den durch ein Schlagloch am Fahrzeug entstandenen Schaden. Trotzdem sollte kein Autofahrer dies als Freibrief betrachten, denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass jeder Fahrer sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen muss. Also besonders umsichtig fahren!
Glatteisschäden häufiger
Allerdings treten nach den Erfahrungen der Versicherer Kollisionsschäden zwischen Fahrzeugen aufgrund von Glatteis deutlich häufiger auf. Hier werden die Schäden am eigenen PKW ebenfalls von der Vollkaskoversicherung übernommen. Die entstandenen Kosten für das Unfallopfer werden von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.
Rechtsprechung unterschiedlich
Teilweise werden Schäden auch von Kommunen übernommen, allerdings gibt es keine einheitliche Richtlinie. Es kann vom konkreten Fall, zum anderen von unterschiedlichen Gerichtsurteilen abhängen. Nachdem eine Autofahrerin im Jahr 2006 der Stadt Suhl eine mangelhafte Fahrbahnsicherung nachweisen konnte, sprach das Landgericht Meiningen ihr für einen Schlaglochschaden Kosten in Höhe von 403 Euro zu. In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden aufgrund nicht angemessener Fahrweise abgelehnt. Das Gericht sah es als erwiesen, dass die Beschilderung ausreichend war.