Gewichtsverlust nach Diät: Jobcenter muss Neueinkleidung bezahlen

Muss sich ein Hartz IV-Empfänger nach einer starken Gewichtsabnahme neu einkleiden, bekommt er finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter.

Die "Ärztezeitung" berichtete aktuell über ein Urteil des Hamburger Landessozialgerichts. Streitthema war der Gewichtsverlust eines Hartz IV-Empfängers nach Medikamenteneinnahme. Er nahm über 30 Kilo ab und musste sich daraufhin komplett neu einkleiden. Die Erstattung des finanziellen Aufwands von 420 Euro beantragte er beim zuständigen Jobcenter. Der Antrag wurde jedocj abgelehnt.

Starker Gewichtsverlust wird als außergewöhnliche Umstände gewertet
Das Gericht entschied anders. Ein solcher Gewichtsverlust gehört nach Einschätzung des Gerichts zu außergewöhnlichen Belastungen, die keinesfalls vom Regelsatz beglichen werden können. Deshalb müsse das Jobcenter für die Neueinkleidung aufkommen (Az.: L 5 AS 342/10).