Finanzamt will Nachweise über Leben am Erstwohnsitz – Arbeiten am Zweitwohnsitz. Meldebescheinigungen reichen nicht aus. Soziale Kontakte am Hauptwohnsitz müssen belegt werden.
Ein besserer Job zieht viele Arbeitnehmer von ihrem Hauptwohnsitz weg, und ein Zweitwohnsitz wird nötig. Dieser kann steuerlich abgesetzt werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass das Leben am Erstwohnsitz auch wirklich stattfindet.
Meldebescheinigung zu wenig
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AZ: 5 K 5230/07) urteilte, dass allein eine Meldebescheinigung noch nicht belegt, dass die Steuerzahler – hier ein Paar – weiter den Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz haben. Mit der Bescheinigung sei nicht zu erkennen, wie die tatsächlichen Wohnverhältnisse der Menschen beschaffen seien.
Beweismittel – soziale Kontakte
Geeignete Beweismittel, um den Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz zu belegen, sind zum Beispiel genaue Aufzeichnungen über die Art und Dauer des Aufenthaltes daheim, ferner Hinweise zu den sozialen Kontakten, etwa durch Mitgliedschaft in Vereinen und andere Aktivitäten. Es müssen am Erstwohnsitz engere persönliche Beziehungen zu Eltern, Lebensgefährten, Verlobten, Freundes- und Bekanntenkreis bestehen. Nebenkostenabrechnungen für Telefon, Heizung, Strom und Wasser können diese Aussagen bestätigen.