Bausparen als Altersvorsorge: Senioren können von Wohnungsbauprämie profitieren

Bausparen bildet eine wichtige Säule der finanziellen Planung, insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge. Für Senioren eröffnet sich durch die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie eine lukrative Möglichkeit, ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern und gleichzeitig in den Besitz von Wohneigentum zu gelangen oder dieses zu erhalten.

Überblick

Das sollten Sie wissen!

  • Für Personen mit einem Einkommen bis zu 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete).
  • Erhöht Ihr Sparvermögen durch eine Prämie von bis zu 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.
  • Kann für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke wie Kauf, Bau oder Modernisierung genutzt werden.
  • Bietet potenzielle steuerliche Vorteile, die Ihre finanzielle Last mindern können.
  • Erfordert einen jährlichen Mindestsparbetrag von 50 Euro, um förderfähig.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine Fördermaßnahme des Staates, die darauf abzielt, Sparbemühungen für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum zu unterstützen. Sie richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die durch regelmäßiges Sparen Eigenkapital für wohnwirtschaftliche Zwecke ansparen möchten. Die Prämie ist besonders vorteilhaft für Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, einschließlich Rentnern.

Für Senioren bietet die Wohnungsbauprämie zahlreiche Vorteile

  • Finanzielle Unterstützung: Die Prämie erhöht das angesparte Kapital, was besonders im Ruhestand von großem Nutzen sein kann.
  • Flexibilität: Die Förderung kann für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, darunter der Kauf, Bau oder die Modernisierung von Wohneigentum.
  • Steuerliche Vorteile: Die Prämienzahlungen können unter bestimmten Umständen steuerliche Erleichterungen bieten.

Um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie ab 2021 10 Prozent (vorher 8,8 Prozent) auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Rentner, die alleinstehend sind und ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro pro Jahr (vorher 25.600 Euro) haben, erhalten die Wohnungsbauprämie. Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Einkommen bei bis zu 70.000 Euro pro Jahr (vorher 51.200 Euro) liegen.

Die Wohnungsbauprämie beträgt pro Jahr maximal ca. 70 Euro für Alleinstehende und bei ca. 140 Euro für Verheiratete. Von einem unverheirateten Rentner müssen jährlich 700 Euro auf den Bausparvertrag eingezahlt werden, um den höchsten Satz der Wohnungsbauprämie von 70 Euro zu erhalten. Bei Verheirateten liegt der einzuzahlende Betrag bei 1.400 Euro pro Jahr, um eine Wohnungsbauprämie von 140 Euro zu erhalten.

  • Einkommensgrenzen: Es gelten spezifische Einkommensgrenzen, die sicherstellen sollen, dass vor allem Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen gefördert werden. Das bedeutet: bis zu 35.000 Euro für Alleinstehende und bis zu 70.000 Euro für Paare pro Jahr.
  • Mindestsparbetrag: Jährlich muss ein Mindestsparbetrag von 50 Euro eingezahlt werden.
  • Vertragsbindung: Die Sparleistung muss über einen bestimmten Zeitraum in einen Bausparvertrag oder ähnliche Sparformen fließen.

    Im Jahr 2024 beträgt die maximale Prämie 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare, sofern die Sparleistung und Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Im Jahr 2024 beträgt die maximale Prämie 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare, sofern die Sparleistung und Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Nutzung von Bausparverträgen

Verträge vor 2009: Diese erlauben eine freie Verwendung des Guthabens nach der siebenjährigen Bindungsfrist, auch für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke.
Verträge ab 2009: Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.

Bausparverträge können auf Familienangehörige übertragen werden, wobei die Prämienbedingungen erhalten bleiben. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Bausparkasse.

So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie:

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie ist jährlich an den Erhalt Ihres Kontoauszugs von der Bausparkasse gebunden. Sie benötigen zur Beantragung neben dem Antragsformular in der Regel auch Ihren Jahreskontoauszug sowie Ihre Steuer-ID.

Ein praktischer Tipp hierbei: Halten Sie Ihre Bausparsumme in einem Rahmen, der Ihnen erlaubt, die staatliche Unterstützung voll auszunutzen. Beim Sparen mit einem klaren Ziel, wie dem Erwerb, Bau oder der Renovierung einer Immobilie, macht die Prämie besonders viel Sinn. Denken Sie daran wie an ein Sparbuch für Ihr zukünftiges Zuhause – ein wenig Planung jetzt kann später den Traum vom Eigenheim erleichtern.

  1. Voraussetzungen prüfen: Überprüfung der Förderberechtigung

    Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass Sie einen Bausparvertrag oder ein Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen oder ein entsprechendes Sparbuch eröffnet haben und die geforderte Mindestlaufzeit und Sparleistung erbracht haben. 

    Außerdem müssen Sie die Einkommensgrenzen einhalten.

  2. Antragsstellung: Antragsformulare sind bei der Bausparkasse oder online verfügbar.

    Laden Sie das entsprechende Antragsformular von der Website Ihrer zuständigen Wohnungsbauprämienstelle herunter oder lassen Sie sich das Formular zuschicken.

    Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es.

    Fügen Sie dem Antrag gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen bei, wie zum Beispiel Nachweise über die Sparleistungen.

  3. Einreichung: Zusammen mit den erforderlichen Nachweisen wird der Antrag bei der Bausparkasse eingereicht. Das können Sie postalisch, per E-Mail oder persönlich machen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Bundesland und Landesförderprogramm auch abweichende Regelungen geben kann. Senioren sollten sich daher bei ihrer zuständigen Wohnungsbauprämienstelle oder einem Steuerberater über die konkreten Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie informieren.

So nutzen Sie die Wohnungsbauprämie optimal!

Um die Wohnungsbauprämie wirklich optimal zu nutzen, sollte man ein wenig vorausplanen. Es ist ja so: Man spart nicht jeden Tag für ein Eigenheim. Also, wenn man schon dabei ist, warum nicht das Beste daraus machen? Ein Schlüssel dazu ist, genau zu wissen, wie viel man jedes Jahr sparen kann und soll. Die ideale Summe zu finden, die einerseits die Prämie maximiert, ohne andererseits das eigene Budget zu sprengen, kann schon etwas knifflig sein.

Aber es lohnt sich! Und dann gibt es da noch die Sache mit der Verwendung des Geldes – ein bisschen wie beim Monopoly: Investiert man in ein Haus, eine Wohnung oder vielleicht in den Umbau? Hier flexibel zu bleiben und die eigenen Optionen offen zu halten, kann einem später mehr Freiheiten geben. Kurz gesagt, ein bisschen Planung im Voraus und das Wissen um die eigenen Möglichkeiten können den Unterschied machen, wie effektiv man diese staatliche Unterstützung nutzt.

Weiterführende Informationen:

Wohnungsbau-Prämiengesetz auf der Website des Bundesministerium

Häufig gestellte Fragen auf der Website Verbraucherzentrale.de

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beantragung der Wohungsbauprämie

Ja, solange das Einkommen unter den festgelegten Grenzen liegt. Für Alleinstehende sind das 35.000 Euro und für Paare 70.000 Euro pro Jahr.

Es lohnt sich, den Antrag trotzdem zu stellen. Manchmal gibt es Spielraum durch abzugsfähige Posten, die das zu versteuernde Einkommen senken.

Bei Verträgen ab 2009 ja, für wohnwirtschaftliche Zwecke. Ältere Verträge bieten mehr Flexibilität.

Ideal ist eine Summe, die eine volle Ausschöpfung der Prämie erlaubt, ohne über die eigenen Verhältnisse zu leben.

Ja, das ist möglich. Die Prämie kann rückwirkend für frühere Sparleistungen beantragt werden.

Für junge Sparer unter 25 oder Verträge vor 2009 gibt es mehr Freiheiten bei der Verwendung des angesparten Kapitals.

 Neben dem Antragsformular benötigen Sie in der Regel Ihren Jahreskontoauszug und Ihre Steuer-ID.lgeld bereit, besonders an Tagen mit hohem Kundenaufkommen.

Nein, die Wohnungsbauprämie ist steuerfrei.