Kick-back-Rechtsprechung bei Lebens- bzw. Rentenversicherungen mildert Risiko für Versicherungsnehmer.
Das Landgericht Heidelberg hat im Sommer per Urteil den Weg zur Rückabwicklung fondsgebundener Lebens- respektive Rentenversicherungen geebnet, sofern zu beweisen ist, dass Vermittler ohne vorherige Rechtsbelehrung Provisionen erhalten haben (AZ: 2 O 444/09 vom 13.07.2010). Im Kapitalanlagerecht hatten bereits alle Instanzen eindeutig pro Anleger entschieden. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber die Versicherer in der Pflicht Verständlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Andernfalls ist die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen angreifbar. Kunden wird damit rückwirkend ein Erstattungsanspruch auf bereits gezahlte Gebühren oder den vollständigen Anlagebetrag zugestanden.
Individuelle Anlegerziele im Fokus
Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG, hält die Kündigung einer fondsgebundenen Versicherung erstmals nach 10-jähriger Laufzeit für wirtschaftlich. Im Hinblick auf eine mittelfristige Verfügbarkeit, z. B. zum Zwecke einer Geschäftseröffnung, sähe er in dieser Anlageform das eindeutige Ergebnis einer Fehlberatung. Einzig im Zusammenhang mit Altersvorsorge erkennt der Rechtsexperte diese Anlageform als zielgerichtet an. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.
Das Versicherungsgesetz sieht ein Vorgespräch inklusive einer daraus resultierenden begründeten und dokumentierten Empfehlung zur Ermittlung der Ziele des Anlegers vor. Außerdem die rechtzeitige Übergabe von Vertragsunterlagen nebst Bedingungen sowie weiterführende Informationen. So begründe eine Fehlberatung durch den Vermittler oder eine nicht rechtzeitig erfolgte Übergabe der erforderlichen Dokumente eine Schadenersatzpflicht. Diese könne darüber hinaus eine Rückabwicklung des Vertrages, den sogenannten Kick-back, nach sich ziehen.
Gericht mildert den Sicherheitsverlust
Die sogenannte Kick-back-Rechtssprechung, die Rückabwicklung der Versicherungspolicen, trägt der Tatsache Rechnung, dass die Versicherer Gelder als institutionelle Anleger u. a. in Staatsanleihen oder verbrieften Forderungen angelegt hatten. Infolge der weltweiten Wirtschafskrise und der besonderen Situation in Griechenland entwickelte sich die vermeintlich sichere Anlage in der Folge zu einem massiven Risiko. Verunsicherte Anleger sahen Handlungsbedarf.