Solange nicht heraus ist, ob ein neuer Geschäftspartner vertrauenswürdig ist, sollten besser keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bei ungedeckten Schecks könnte der Empfänger sonst mit leeren Händen dastehen.
Bankkunden sollten sich genau überlegen, ob sie von einem neuen Geschäftspartner Schecks als Zahlungsmittel akzeptieren. Schließlich kann sich niemand sicher sein, ob der Scheck auch wirklich gedeckt oder gar gefälscht ist. Banken können dies beim Empfang eines Schecks nicht sofort nachvollziehen, weshalb die Annahme eines Schecks immer unter Vorbehalt erfolgt.
Hierfür gilt die Abkürzung "E.v"., was “Eingang vorbehalten” bedeutet. So bekommt der Scheckeinreicher den Betrag zwar vorerst auf seinem Konto gutgeschrieben, sollte sich aber später herausstellen, dass der Scheck geplatzt ist, weil entweder keine Deckung auf dem Konto des Zahlenden vorhanden ist oder der Scheck gefälscht ist, muss die Bank die bereits vorgenommene Gutschrift auf dem Konto ihres Kunden wieder stornieren.
Je nach Bank kann dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen, vor allem dann, wenn es sich um einen Auslandsscheck handelt. Wer als Bankkunde auf der sicheren Seite sein möchte, sollte von Geschäftspartnern, deren finanzielle Verhältnisse nicht bekannt sind, lieber nur sichere Zahlungsmittel wie zum Beispiel eine Überweisung akzeptieren.