Je früher desto besser – die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sollten abgesichert sein.
Auch noch so fürsorgliche Eltern können nicht verhindern, dass Kinder in ihrem Drang nach Bewegung und Erleben immer vor Unfällen und deren Folgen geschützt werden. Allein in Deutschland müssen über 277.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren bedingt durch Behinderungen eine intensive Betreuung in Anspruch nehmen, die bis an ihr Lebensende erforderlich sein wird. Die Aussichten, je selber für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können sind gering, wenn nicht gar ausgeschlossen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Behinderungen, die krankheitsbedingt sind, die medizinische Grundversorgung. Krankheitsbedingte Ursachen machen etwa 82 Prozent der oben genannten Fälle aus. Jedes Jahr erleiden zwei Millionen Kinder Unfälle, aus denen sie bleibende Schäden davontragen. Finden diese Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg statt, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Unfälle in der Freizeit sind nicht abgedeckt, ebenso teure Zusatzbehandlungen, die dem Wohle des Kindes dienen.
Die Experten der ERGO (www.ergo.de weisen darauf hin, dass eine Behinderung nicht nur hohe Kosten in der medizinischen Versorgung verursachen. Auch der behindertengerechte Umbau eines Hauses oder die Anschaffung eines speziellen Autos kann vonnöten sein. Sind die Eltern aufgrund der eigenen persönlichen Lebenssituation irgendwann nicht mehr in der Lage, das Kind zu versorgen, muss die Pflege anderweitig gesichert sein. Diese wirtschaftlichen Sorgen kann zumindest eine Kinderinvaliditätsversicherung abfedern.
Diese zahlt, sobald das Versorgungsamt dem Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls bescheinigt. Tritt dies ein, müssen keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Die Versicherung leistet dann entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, solange der Zustand der Behinderung anhält.
Die ERGO-Experten empfehlen, eine Versicherung gleich nach der Geburt des Kindes abzuschließen. Je früher sie abgeschlossen wird, desto umfassender ist die Sicherheit, dass die Versicherung auch die vollen Leistungen erbringt. Wird beim Kind erst mal eine bestehende Krankheit festgestellt, wird diese durch eine danach abgeschlossene Versicherung ausgenommen.