Kapitalanleger, die in Gold investieren, müssen auf die Spekulationsfrist zwischen Kauf und Verkauf achten.
Der aktuell hohe Kurs des Goldpreises könnte durchaus zu einem Verkauf der Goldmünzen oder Goldbarren verleiten, um einen hohen Gewinn zu erzielen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten im Hinblick auf die Spekulationsfrist.
Wenn zwischen dem Kauf und Verkauf von Gold weniger als 12 Monate liegen, muss der Gewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei gilt als Ausnahme ein insgesamt erzielter Gewinn, der die Freigrenze von 600 € pro Jahr nicht übersteigt. Die sicherere Variante ist auf jeden Fall, die Haltefrist von mindestens einem Jahr einzukalkulieren, um von der generellen Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne von Gold zu profitieren.
Anlagegold gilt als mehrwertsteuerfrei. Zum Anlagegold zählen Goldmünzen und Goldbarren, deren Prägung nach 1800 war und die gesetzlich als Zahlungsmittel gelten oder galten. Eine weitere Bedingung für die Mehrwertsteuerfreiheit ist die Bestimmung des Marktpreises hauptsächlich nach dem jeweiligen Goldgehalt. In einer Liste werden die gängigen Goldmünzen aus dem Bereich Anlagegold vom Bundesfinanzministerium aufgeführt. Die Liste kann im Internet eingesehen werden.