Ferienjob und Kindergeld 2025: Was Schüler und Studenten wissen müssen

Viele Schüler und Studierende möchten in den Ferien ihr Taschengeld aufbessern oder etwas für das Studium dazuverdienen. Doch wie wirkt sich ein Ferienjob auf den Anspruch auf Kindergeld aus? Und welche Grenzen gelten im Jahr 2025? Wir klären auf.

Kein Einfluss des Einkommens mehr auf das Kindergeld

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflusst. Das bedeutet:

Das Einkommen von volljährigen Kindern hat grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf den Kindergeldanspruch.

🔎 Wichtig für 2025:
Solange die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind – z. B. das Kind befindet sich in Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder leistet einen Freiwilligendienst – wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Auch bei einem Nebenjob, Mini- oder Midijob oder einem Ferienjob besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Besonderheiten bei einer zweiten Ausbildung

Hat dein Kind bereits eine erste Berufsausbildung oder ein erstes Studium abgeschlossen und beginnt anschließend eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium, wird es etwas strenger:

  • In diesem Fall darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.
  • Geringfügige Beschäftigungen (z. B. Minijobs) sind erlaubt und werden nicht angerechnet.
  • Ausnahme: Wenn der Job als sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis gilt (z. B. duales Studium, Referendariat), ist auch mehr erlaubt.

Ein reiner Ferienjob (zeitlich begrenzt) fällt nicht unter diese 20-Stunden-Regel, solange das Kind ansonsten weiter ausbildungsbezogen tätig ist.

Kinderzuschlag: Hier gelten Zuverdienstgrenzen!

Anders als beim Kindergeld gelten beim Kinderzuschlag (KiZ) klare Einkommensgrenzen.

  • Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung für Familien mit geringem Einkommen.
  • Einkommen der Kinder wird auf den KiZ angerechnet.
  • Schüler oder Studenten dürfen maximal 520 Euro monatlich verdienen (Minijobgrenze), ohne dass der Anspruch gefährdet wird.
  • Überschreiten sie diese Grenze, kann der Kinderzuschlag gekürzt oder gestrichen werden.

Achtung: Wer Kinderzuschlag oder Bürgergeld bezieht, sollte Ferienjobs immer vorher mit dem Jobcenter abklären.

WasRegelung 2025
KindergeldEinkommen hat keinen Einfluss, solange Ausbildung/Studium läuft
2. Ausbildungmax. 20 Wochenstunden – sonst kein Kindergeld
Ferienjoberlaubt, keine Einkommensgrenze beim Kindergeld
KinderzuschlagZuverdienst darf max. 520 €/Monat betragen
RückzahlungenNur bei falscher Angabe oder 20h-Regel in der 2. Ausbildung

Tipp für Eltern und Studierende

Auch wenn das Kindergeld durch Ferienjobs nicht gefährdet ist, sollten Eltern die 20-Stunden-Grenze bei Zweitausbildungen und die Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag im Blick behalten. Im Zweifel hilft ein kurzes Beratungsgespräch bei der Familienkasse oder beim Jobcenter.