Das BAG in Erfurt entschied zugunsten von Arbeitnehmern, deren Betrieb nach einer Insolvenz übernommen wurde.
Dass die Renten nicht so sicher sind, wie einst versprochen, ist inzwischen spürbar. Was geschieht jedoch mit Betriebsrenten, wenn der Arbeitgeber pleite ist?
Mit einem solchen Fall hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu befassen. Im vorliegenden Fall hatte ein Nordrhein-Westfälisches IT-Unternehmen für seine Beschäftigten Direktversicherungen abgeschlossen. Dies ist in kleinen und mittleren Unternehmen eine gängige Praxis. Entsprechend einer Lebensversicherung wird hier der Arbeitnehmer bezugsberechtigte Person, während der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Bei einem kürzeren Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber das Bezugsrecht wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerrufen.
Als die besagte Firma in die Insolvenz ging, wollte nun der Insolvenzverwalter auf das für die Mitarbeiter angesparte Geld zurückgreifen. Seine Begründung: Da die Firma nicht mehr existiere, wäre das Arbeitsverhältnis beendet.
Das BAG entschied nun zugunsten der Arbeitnehmer, da das Unternehmen verkauft und die Mitarbeiter von dem neuen Betreiber ungekündigt übernommen wurden. Daher sei das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Vielmehr liege ein so genannter Betriebsübergang vor. Somit gehe das Bezugsrecht für die Versicherungen nicht auf den Insolvenzverwalter über.
Mit diesem Urteil hat das BAG ein wichtiges Urteil für die Sicherung der Betriebsrente von Arbeitnehmern im Fall einer Übernahme der alten Firma geschaffen.