Wird auch für den auf den Tod eines Rentners folgenden Monats Rente überwiesen, so ist diese zurückzuzahlen.
Ein Rentenanspruch erlischt am Monatsletzten des Monats, in dem ein Berechtigter stirbt. Nach der Todesmeldung durch die Einwohnermeldeämter der Städte
und Gemeinden an den Deutschen Post AG – RENTEN SERVICE wird die Zahlung in der Regel eingestellt.
Gehen jedoch auf dem Konto des Verstorbenen weitere Zahlungen ein, etwa weil die Meldung nicht rechtzeitig bei der Rentenstelle eintraf, so muss diese Zahlung zurücküberwiesen werden. Im Normalfall erledigt dies die Bank des Verstorbenen. Sollte jedoch die Deckung auf dem Konto nicht für die Rücküberweisung ausreichen, muss das Geld von demjenigen, der das Geld womöglich vorzeitig verfügt hat, zurückgezahlt werden.
Ansonsten sind für die Rückzahlung die Erben zuständig. Möglich ist auch eine Verrechnung mit etwaigen Zahlungen wie einer Hinterbliebenenrente.