Mit dem Verkauf der Lebensversicherung raus aus den Schulden – Vor- und Nachteile abwägen – Besser Uromas Silberbesteck verkaufen?
Nicht erst seit der Finanzkrise stehen viele Familien vor finanziellen Schwierigkeiten. Die Schuldenberge deutscher Haushalte wachsen, ein Ende ist nicht in Sicht. Sind größere Reparaturen am Haus fällig oder kommen sonst unverhoffte Kosten auf einen zu, denkt manch einer darüber nach seine Lebensversicherung zu kündigen und das Geld daraus für das Abbezahlen von Schulden zu verwenden.
Gibt es Alternativen?
Doch bevor man einen solchen Schritt geht sollte man über Alternativen nachdenken. Hat man eine alte Märklin Eisenbahn im Keller stehen oder Uromas Silberbesteck auf dem Dachboden, dann sollte man zunächst mal solche Schätzchen zu Geld machen bevor man über den Verkauf einer Lebensversicherung nachdenkt. Denn verkauft man seine Lebensversicherung macht man nicht nur enorme finanzielle Verluste sondern lässt seine Familie im Todesfall des Versicherungsnehmers auch ohne Versicherungsschutz.
Papiere beleihen – eine kurzfristige Lösung
Hat man keine Schätze auf dem Dachboden oder im Keller, sollte man zunächst in Erwägung ziehen, seine Papiere zu beleihen anstatt zu verkaufen. Doch auch dies sollte nur eine kurzfristige Option sein, denn die Zinsen hierfür sind sehr hoch. Ist dies nicht möglich oder sind die Zinsen hier zu hoch besteht noch die Möglichkeit, die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Auf dem Zweitmarkt werden Ansprüche aus laufenden Lebensversicherungen gehandelt. Der Vorteil für die Versicherten ist, dass sie hier aus mehreren Varianten wählen können.
Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt
Eine gute Idee ist es, die Versicherung an einen Investor zu verkaufen, der die Transaktion mit Eigenkapital finanziert, denn so ist zumindest die Liquidität des Käufers gesichert und der Verkäufer hat einen garantierten Gewinn. Erfolgt der Kaufpreis gar in Raten ist es möglich, dass der Verkäufer wegen der Zinsen bis zu 100% des Rückkaufwertes bekommt. Staatliche und betriebliche Lebensversicherungen sind davon jedoch ausgenommen. Auch bereits abgetretene Lebensversicherungen können in dieser Form nicht gehandelt werden.
Um alternativen Versicherungsschutz kümmern!
Nur solange der Käufer die Versicherungspolice nicht kündigt, bleibt der Versicherungsschutz für den Verkäufer bestehen. Dementsprechend ist es sinnvoll, sich um einen alternativen Versicherungsschutz in Form von z. B. einer Risikolebensversicherung zu kümmern.