Nicht selten schleichen sich Fehler in der Nebenkostenabrechnung ein – Mieter sollten diese genau prüfen.
Mieter, die an der Korrektheit der Nebenkostenabrechnung der Vermieter zweifeln, sollten diese nicht ohne Vorbehalt bezahlen und auf jeden Fall die einzelnen Positionen exakt überprüfen. Häufig hat es den Anschein, dass es tatsächlich eine Seltenheit ist, dass korrekte Nebenkostenabrechnungen erstellt werden.
Eine Mietwohnung kann – gerade in den Ballungszentren – häufig mit sehr hohen Kosten verbunden sein. Oft müssen die Mieter mit einer ständigen Erhöhung der Grundmiete rechnen, gleichzeitig kommt dann noch eine extrem hohe Nebenkostenabrechnung hinzu, die das Wohnen zu einer teuren Notwendigkeit macht.
Doch gerade im Bereich der Nebenkostenabrechnung kommt es häufig zu Fehlern seitens der Vermieter. Fehlerhafte Umlegung von Messergebnissen und unzulässige Posten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, sind keine Seltenheit. Für viele Mieter stellt sich die Frage, was genau nun tatsächlich vom Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgewälzt werden darf und ob sämtliche Postionen korrekt berechnet sind.
Generell gilt: Nur die Posten, die in der Betriebskostenverordnung BetrKV aufgeführt sind, dürfen die Vermieter an die Mietparteien weitergeben. Ein Problem ist jedoch, dass die Nebenkosten nach verschiedensten Vorgehensweisen errechnet werden dürfen, um diese im Anschluss auf die Mieter umzuwälzen. Am häufigsten kommt eine Kombination aus einem festen Verteilerschlüssel und dem tatsächlichen Verbrauch pro Kopf zur Anwendung.
Ganz wichtig ist es für die Mieter, die Zweifel an der Korrektheit der Nebenkostenabrechnung hegen, dass die Summe nicht ohne Vorbehalt und nicht in voller Höhe überwiesen werden sollte. Auch die Akzeptanz eines ermittelten Guthaben sollte bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben nicht in vollem Umfang erfolgen. Der Grund dafür ist einfach: Wird die Summe ohne Vorbehalt bezahlt oder ein Guthaben vorbehaltlos akzeptiert, gilt dies als stillschweigende Anerkennung – somit ist es im Nachhinein schwierig, die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung anzufechten.
Die Betriebskostenspiegel, die jährlich erscheinen, stellen eine gute Hilfe zur Orientierung dar, ob die Posten auf der Nebenkostenabrechnung korrekt sind und die Messungen zur Ermittlung der Beträge richtig ausgeführt wurden. Hilfreich kann zudem ein Blick in die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres sein, um mögliche Fehler in der aktuellen Nebenkostenabrechnung aufzudecken.