Banken schlagen Pflicht zur Altersvorsorge vor wegen befürchteter dramatischer Armut im Alter.
Die private Altersvorsorge wird bei den Deutschen noch immer vernachlässigt. Der Vorschlag seitens der Banken ist eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge in Verbindung mit einer Betriebsrente. Die Vertreter des Bankenverbandes hegen die Befürchtung, dass es dadurch zu einer dramatischen Armut im Alter kommt. Laut dem Geschäftsführer Volkswirtschaft des Bankenverbandes Bernd Brabänder scheinen viele Arbeitnehmer durch eine hohe psychologische Hürde nicht dazu bereit, sich um die Altersvorsorge zu kümmern.
Entscheidungen, die erst in der Zukunft einen Nutzen bringen und dazu noch Kosten verursachen, werden gerne verschoben oder fallen gelassen. Brabänder setzt sich daher für das Opting-Out-System ein, damit die betriebliche Altersvorsorge gestärkt wird. Dabei sollen die Arbeitnehmer in den Vorsorgesystemen der Betriebe automatisch Mitglieder sein und dabei die Option erhalten, aussteigen zu können.
Die Referentin für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz, Josephine Holzhäuser sieht das Hauptproblem darin, den Bürgern die Wichtigkeit der Altersvorsorge deutlich zu machen und diese dabei nicht zu bevormunden. Ihr Vorschlag lautet: Steigerung der Allgemeinbildung im Hinblick auf Finanzen. Dafür seien für die Vorsorgeangeboten aus der privaten Altersvorsorge als Grundvoraussetzung transparent zu gestalten. Nur entsprechende Möglichkeiten zur Information ermöglichen es dem einzelnen Bürger, zu entscheiden in welcher Form und ob er für das Alter Vorsorge trifft.
In dem Punkt der Notwendigkeit zur privaten Altersvorsorge stimmen Bankenvertreter und Verbraucherschutzexpertin überein. Wie der Bankenverband mitteilt, nahm die gesetzliche Rente bereits im Jahr 2008 einen Anteil unter 60 Prozent am Einkommen der Rentner-Ehepaare ein. Nach diesen Angaben betrug der Anteil der privaten Altersvorsorge 20 Prozent.
Riester Rente
Der Bankenvertreter ist von den Zahlen der Riesterverträge nicht überzeugt. In 2009 bestanden nach der Meldung der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen rund 12,15 Millionen Riesterverträge. Nach den Vermutungen des Bankenverbands wurden die Zulagen nur von rund 40 Prozent der Zulageberechtigten beantragt. Bisher nutzen nur knapp über zwei Fünftel der Bürger Riestern als Altersvorsorge – es wird bezweifelt, dass der Anteil jemals auf über die Hälfte ansteigen wird.
Zwar gibt es keine Zahlen, die eindeutig sind – dennoch interpretiert der Leiter der zentralen Zulagenstelle, Ulrich Stolz, die Fakten anders. Mit den 10,5 Millionen Berechtigten, die ein Zulagenkonto haben, lag laut seiner Interpretation der Anteil bei knapp 86 Prozent, die die Zulagen beantragt haben. Gleichzeitig bedeutet ein Verzicht auf die Antragstellung nicht gleichzeitig ein Verschenken der Zulage. In manchen Fällen ist ein Riester-Sparer aufgrund von kurzfristiger Selbstständigkeit oder bei einem Auslandsaufenthalt nicht zulageberechtigt.
Die Referentin der Verbraucherzentrale weist auf die Vereinfachung der Antragstellung durch einen Dauerzulagenantrag hin. Dadurch muss der Antrag nur einmal gestellt werden und wird jährlich automatisch erneuert. Nach Angaben des Leiters des AfZ sei dies mittlerweile bereits die Regel. Nach Ansicht der Referentin der Verbraucherzentrale hat der Dauerzulagenantrag jedoch nur auf den ersten Blick eine verbraucherfreundlichen Aspekt – eigentlich handle es sich dabei jedoch um eine Bevormundung der Bürger und bewirke in psychologischer Sicht das Verschieben der Entscheidungen.
Dies gilt nach der Ansicht von Frau Holzhäuser auch bei der Standardisierung der Vorsorge für das Alter. Ein Schema, das auf alle passt existiert nicht. So sei eine betriebliche Altersvorsorge nicht für alle gleich sinnvoll. Sie plädiert weiter für mehr Transparenz und vor allem für die Aufklärung in Finanzangelegenheiten für die Bürger. Der Leiter der Zulagenstelle weist zudem darauf hin, dass die Höhe der Beiträge immer wieder überprüft werden sollten.