Einen Hund zu halten – oder auch mehrere, ist eine schöne Sache. Hunde bringen viel Freude in den Alltag, bringen einen zum Lachen und sorgen für Bewegung. Von Obedience bis hin zu Dog Dancing, es gibt viele Formen der Freizeitgestaltung mit Hunden, aber für viele sind es schlicht und einfach vierbeinige Freunde und Wegbegleiter, die das Leben bereichern und vielen Kindern ein lehrreicher Spiel- und Kuschelkamerad sind.
Ob Chihuahua oder Bernhardiner: Ein Unfall mit Hunden passiert schnell
Jedoch kann es im Zusammenleben mit Hunden auch zu Unfällen kommen und es gibt Situationen, in denen die Hundehaltung einen schnell in den finanziellen Ruin bringen kann. Dabei muss man nicht gleich an einen aggressiven Hund denken, der Spaziergänger anfällt oder Jogger zu Fall bringt. In den meisten Fällen passieren Unfälle völlig unvorhergesehen und ohne Absicht, und auch die freundlichsten Hunde können einen Unfall verursachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein wohl erzogener ruhiger Hund oder ein noch wenig erzogener verspielter Junghund ist, oder ob man einen Yorkshire-Terrier oder ein Irish Wolfshound hält: Ein Unfall ist schneller passiert als man denkt, unabhängig von Rasse, Größe, Alter und Temperament des Hundes.
Hund erschreckt – und schon knallt’s
Manchmal reicht ein lautes unvorhergesehenes Geräusch (ein Feuerwerkskörper, das Rückfeuern eines Auspuffs oder das laute Aufschreien eines Kindes), der Hund erschreckt sich, macht einen Satz zur Seite und ein Fußgänger stürzt dadurch. Auch wenn ein Hund eigentlich gut hört – manche Hunde sind plötzlich taub, wenn sie eine Katze oder ein Kaninchen sehen: Ein Sprung über die Straße, ein Auto bremst um den Hund nicht zu überfahren und verursacht einen Auffahrunfall – und schon können Schäden im vier- bis fünfstelligen Bereich verursacht worden sein. Hat man dann keine Hundehaftpflichtversicherung, hat man ein wirkliches Problem. Wird bei dem Unfall im schlimmsten Fall ein Mensch schwer verletzt oder getötet, ist man finanziell ruiniert.
Gefährdungshaftung: Halter haftet für willkürliches Verhalten des Hundes
Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Hundehalter für Schäden aufkommen muss, die sein Hund verursacht. Dabei ist es völlig unerheblich, ob dem Halter ein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Von einem Hund geht laut Gesetz grundsätzlich eine Tiergefahr (willkürliches Verhalten) aus. Diese Haftung ist auch dann gegeben, wenn der Hund entlaufen ist und unterwegs Schaden anrichtet.