Die Haftung eines Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert.
In § 833 Satz 1 BGB heißt es: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Es gibt Ausnahmen für jagdlich geführte und beruflich genutzte Hunde sowie Blindenführhunde, die jedoch für den durchschnittlichen Hundehalter nicht relevant sind.
Hundehaftpflichtversicherung – Welche Schäden sind abgedeckt?
Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die durch den Hund entstanden sind.
Weiterer Bonus einer Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen dazu da, Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzudecken. Desweiteren hilft die Hundehaftpflicht auch, unberechtigte Ansprüche gegen den Hundehalter abzuwehren, in dem sie beim Rechtsstreit den Prozess führt und für die Kosten aufkommt.
Hundehaftpflichtversicherung – Wer ist versichert?
Die Hundehaftpflichtversicherung versichert den in der Police namentlich genannten Hund und somit den Hundehalter (Haftpflicht als Tierhalter) und jeden, unter dessen Aufsicht sich der Hund (Haftung als Tierhüter) befindet. Ist der Hund zum Beispiel während der Arbeitszeit des Halters bei den Nachbarn, bei Familienangehörigen oder Freunden, greift auch hier die Versicherung.
Deckt die Private Haftpflichtversicherung Hundeunfälle ab?
Eine Private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die von einem Hund ausgehen. Diese umfasst lediglich Kleintiere wie Ziervögel, Kaninchen, Meerschweinchen und Katzen, die im Haushalt leben. Für Hunde, Pferde und gefährliche Tiere (Reptilien, giftige Spinnen) müssen spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.