Kaum hat man alle Steuerangelegenheiten für das vergangene Jahr abgehakt, muss man sich schon um die Änderungen kümmern, die es 2011 geben wird. Was also ändert sich in der Steuererklärung? Die Rede ist von Vereinfachungen – aber wie sehen die aus?
Zunächst einmal muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zuständigkeiten geändert haben, wenn man seine Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern lassen möchte. Für den Steuerklassenwechsel oder die Eintragung von Kinderfreibeträgen muss man nun zum Finanzamt gehen. Auch wenn man 2011 erstmals oder ersatzweise eine Lohnsteuerkarte braucht, geht man nicht mehr zur örtlichen Meldebehörde, sondern zum Finanzamt. Geplant ist, dass ab 2011 die Bundesbürger die Steuererklärung nur noch über das elektronische ELSTER-Verfahren abgeben sollen. Was aber, wenn jemand das nicht möchte oder gar keinen Computer hat? Bisher ist die Abgabe über Computer freiwillig möglich gewesen. Man konnte die Daten-Übermittlung bisher entweder mit den üblichen Formularen der deutschen Finanzverwaltung vornehmen oder die Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle wählen. Gibt man seine Steuererklärung 2011 auf elektronischem Wege ab, wird sie bevorzugt bearbeitet. Eventuell nachzuweisende Belege werden angefordert und gegebenenfalls nachgereicht. Eine Einkommenssteuererklärung muss man zukünftig überhaupt nur noch dann abgeben, wenn man mehr als 8004 Euro Einkünfte bzw. für Ehepaare 16.009 Euro hatte. In diesem Grundfreibetrag dürfen aber keine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit enthalten sein, die bereits versteuert wurden.
Auch im Jahr 2011 bleibt die Papierversion der Steuerkarte erhalten, ab 2012 allerdings werden Steuerklasse und Freibetrag auf elektronischem Weg vom jeweiligen Arbeitgeber abgerufen. Reisende müssen zukünftig mit einer Luftverkehrssteuer rechnen, die auf die Flugpreise umgeschlagen wird. Für die Steuererklärung 2011 ist geplant, rückwirkend die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht weiter zu berücksichtigen. Verkauft man einen Jahreswagen mit Verlust, ist dies nicht mehr absetzbar. Kindergeld und Kinderfreibeträge wurden neu festgelegt und gegeneinander abgewogen. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz lassen sich – unabhängig von der Art der Krankenversicherung – in der Steuererklärung 2011 mehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen. Hingegen bleiben die Ausgaben für Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risiko- oder Kapital-Lebensversicherungen weiterhin nur begrenzt abziehbar. Änderungen stehen auch bei Unterhaltsleistungen an. Zahlt man für einen geschiedenen bzw. dauernd getrennt lebenden Ehepartner Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, sind diese als Vorsorgeaufwand unter Sonderausgaben absetzbar. Der Abzug der Unterhaltsleistungen kann außerdem als außergewöhnlich Belastung erfolgen. In der Steuererklärung 2011 für das vergangene Jahr können erstmals auch Unterhaltsleistungen an Lebenspartner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft berücksichtigt werden.