Beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung treten für fast jeden Bundesbürger irgendwann diverse Probleme auf. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Anwendung einer Steuertabelle bzw. Lohnsteuertabelle. Hier werden einige nützliche Erklärungen dargestellt:
Für die Ermittlung des Abzugs der Lohnsteuer vom Gehalt und zur Feststellung der Einkommensteuer existieren drei verschiedene Steuertabellen.
Lohnsteuertabelle
Die Lohnsteuertabelle wird für die Errechnung des Abzugs der Lohnsteuer vom Arbeitslohn oder Gehalt angewendet. Aus einer Lohnsteuertabelle kann abgelesen werden, wie hoch die Auszahlung an den Arbeitnehmer vom Gehalt oder Lohn nach Abzug aller Steuern und Abgaben ist. Im Internet stehen unterschiedliche, elektronische Versionen an Lohnsteuertabellen oder Lohnsteuerrechner zur Verfügung. Zur Ermittlung der Lohnsteuer wird gleichzeitig die Kirchensteuer und der jeweilige Solidaritätsabschlag berücksichtigt.
Lohnsteuertabelle zur Ermittlung der Einkommensteuer
Die beiden anderen Steuertabellen gehören in die Rubrik der Einkommensteuertabellen. Diese unterscheiden sich in die beiden Varianten: Ermittlung des Einkommens von Ledigen und in der so genannten Splittingtabelle, in der das Einkommen verheirateter Ehepartner errechnet wird. Durch die Anwendung kann in den meisten Fällen die fällige Einkommensteuer leicht abgelesen werden – für die als Basis das zu versteuernde Einkommen gilt.
Steuertarif – Änderungen für 2009 und 2010:
Eine Steuerreform soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 erfolgen, in der der Eingangsteuersatz von derzeit 15 Prozent auf 14 Prozent gesenkt werden soll. Gleichzeitig soll der Grundfreibetrag um 170 € steigen – dieser soll dann bei 7.834 € liegen. Zum 1. Januar 2010 soll der Grundfreibetrag nochmals angehoben werden – auf 8.004 €. Die Tarifeckwerte werden zudem in 2009 um 400 € und in 2010 um 330 € erhöht.