Das Kindergeld, dessen Höhe und die Verdienstgrenze für Volljährige Kinder ist auch für 2011 wieder ein brisantes Thema. Für Eltern von volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden, ist das Kindergeld eine finanzielle Unterstützung, weshalb die Verdienstgrenze während des Jahres unter allen Umständen im Auge behalten werden sollte, um eine mögliche Rückzahlung von bereits gezahltem Kindergeld zu vermeiden.
Eltern von minderjährigen Kindern sind grundsätzlich berechtigt Kindergeld zu beziehen. Für jeden Monat, in welchem mindestens ein Tag der Anspruch auf Kindergeld bestand bzw. besteht, wird Kindergeld gezahlt. Ab dem Jahr 2010 bekommen Eltern pro Kind monatlich für das erste und zweite Kind 184 Euro (2009: 164 Euro), für das dritte Kind 190 Euro (2009: 170 Euro) und 215 Euro (2009: 195 Euro) pro Kind ab dem vierten Kind einer Familie. In 2011 wird es aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2010 voraussichtlich keine erneute Anpassung geben. Sobald die Kinder die Volljährigkeit erreichen muss der Anspruch auf das monatliche Kindergeld entsprechend geprüft werden. Dabei ist die Verdienstgrenze ein wichtiger Aspekt, der über den weiteren Anspruch entscheidet.
Die Verdienstgrenze liegt auch im Jahr 2011 wieder bei 8004 Euro pro Jahr, die durch Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht überschritten werden darf, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verfällt. Mitunter kommt es vor, dass bereits gezahltes Kindergeld am Ende eines Jahres zurückgezahlt werden muss, wenn sich herausstellt, dass ein Kind, für welches Kindergeld gezahlt wurde, über die Verdienstgrenze für Kindergeld hinaus verdient hat. Kinder, die bereits als Minderjährige Bezüge erzielen fallen nicht unter die Verdienstgrenze, sie können auch mehr verdienen, da für Minderjährige grundsätzlich ein Anspruch der Eltern auf monatlich zu zahlendes Kindergeld besteht. Volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung oder im Studium befinden bleiben zunächst kindergeldberechtigt. Erst im nächsten Schritt werden die etwaigen Einkünfte geprüft, die vom betroffenen Kind erzielt werden.
Die Alternative zum Kindergeld ist der sogenannte Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung automatisch, welche Variante die Günstigere ist. Der Kinderfreibetrag ist für Verheiratete ab einem Jahreseinkommen von ca. 60 000 Euro günstiger, bei Alleinstehenden ab ca. 30 000 Euro, dabei ändert sich 2011 zunächst nichts.
Eltern von volljährigen Kindern sollten darauf achten, dass die Verdienstgrenze ihrer Sprösslinge berücksichtigt wird. Der Mehrverdienst lohnt sich demzufolge erst dann, wenn deutlich mehr verdient wird, sodass der Wegfall des Kindergeldes keinen finanziellen Nachteil für die Familie bedeutet.