Ein Antrag auf Kindergeld muss immer schriftlich erfolgen – eine telefonische oder mündliche Antragstellung ist nicht möglich. Seit einigen Jahren ist jedoch neben dem klassischen Papierantrag auch eine digitale Beantragung über das Elternportal der Bundesagentur für Arbeit möglich.
Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf den offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-beantragen
Welche Formulare sind notwendig?
- Für Erstanträge ist das Formular KG 1 zu verwenden.
- Wenn bereits für ein anderes Kind Kindergeld bezogen wird oder der letzte Bezug weniger als sechs Monate zurückliegt, genügt der Kurzantrag KG 1k.
Für Kinder ab 18 Jahren müssen zusätzliche Nachweise (z. B. Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung) eingereicht werden.
Hinweis: Auch Bevollmächtigte – etwa Angehörige steuerberatender Berufe – können mit entsprechender Vollmacht einen Kindergeldantrag im Namen der Eltern oder Anspruchsberechtigten stellen.
Wer kann einen Kindergeldantrag stellen?
Kindergeld kann beantragen:
- Eltern oder andere Erziehungsberechtigte,
- Großeltern, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt,
- Pflegeeltern, wenn die Pflegekindschaft anerkannt ist,
- Dritte mit berechtigtem Interesse, z. B. Personen, die Unterhalt leisten.
Grundsätzlich darf das Kindergeld nur eine berechtigte Person pro Kind erhalten.
Wo wird der Antrag gestellt?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers:
Wer in Deutschland wohnt, stellt den Antrag bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wer im Ausland lebt, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder angestellt ist, richtet den Antrag an die Familienkasse am Sitz der Lohnstelle des Arbeitgebers.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Versorgungsempfänger wenden sich an die Familienkasse, die für den Dienstherrn oder die Versorgungsstelle zuständig ist.
Wie kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag kann auf folgenden Wegen gestellt werden:
Online über das Elternportal der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer
Per Post an die zuständige Familienkasse
Persönlich vor Ort (nach Terminvereinbarung)
Hinweis: Ein Versand per Fax ist seit 2023 unüblich und wird von vielen Stellen nicht mehr unterstützt – eine digitale oder postalische Einreichung wird empfohlen.
Weiterführende Informationen
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