Der Bezug von Kindergeld setzt bestimmte Bedingungen voraus, die zum einen für die Kinder selbst, zum anderen auch für die Eltern oder andere Anspruchsberechtigte gelten.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Die Ausnahmen zeigen wir Ihnen. Wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen gegeben ist, kann das Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt werden.
Kindergeld in der Berufsausbildung
Für ein Kind über 18 Jahren, welches sich noch in einem Ausbildungsverhältnis befindet, besteht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Die Ausbildung muss jedoch dem angestrebten Beruf zuträglich sein, nur dann handelt es sich um eine Berufsausbildung im Rahmen des Kindergeldrechts. Die Familienkasse erkennt in diesem Hinblick nicht nur eine Ausbildung im herkömmlichen Sinne an, sondern auch andere Maßnahmen, die der Ausbildung dienen, wie zum Beispiel Praktika und Weiterbildungen in dem später auszuübenden Beruf. Auch solche Maßnahmen gelten als Vorbereitung auf den angestrebten Beruf. Einzige Voraussetzung der Familienkasse ist, dass das Kind aufrichtig bemüht ist, das angestrebte Berufsziel durch die Ausbildungsmaßnahmen zu erreichen.
Kindergeld für Kinder über 18 ohne Ausbildung
Hat ein Kind keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorzuweisen und befindet sich auch nicht in einem Ausbildungsverhältnis, kann das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weiter gezahlt werden. Für ein Kind, welches sowohl Abschluss als auch Ausbildung, aber keinen Arbeitsplatz hat, sieht die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes bis zum vollendeten 21. Lebensjahr vor.
Vor Vollendung des 25. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn zwischen zwei Ausbildungsmaßnahmen eine 4-monatige Pause eintritt. Für diese sogenannte Übergangszeit wird dann Kindergeld bezahlt, wenn der zweite Ausbildungsabschnitt im Laufe der Übergangszeit beginnt, spätestens jedoch im 5. Kalendermonat nach Beendigung der ersten Ausbildung.
Freiwilliger Dienst, Wehrdienst, Zivildienst
Bei Kindern, die einen freiwilligen Dienst absolvieren, besteht während dieser Zeitspanne ein Anspruch auf Kindergeld. Eltern, deren Kinder den Wehr- oder Zivildienst ableisten, gehen leider leer aus.
Kindergeld für Kinder mit Defiziten
Für behinderte Kinder gelten unter bestimmten Gesichtspunkten Sonderregelungen. Wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, besteht Anspruch auf Zahlung von Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus.
Welcher Elternteil ist berechtigt?
Grundsätzlich ist jeder Elternteil, der die Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs erfüllt, auch bezugsberechtigt. Allerdings kann die Zahlung nur an einen Elternteil erfolgen. Der Elternteil, der den Antrag stellt, muss in Deutschland wohnhaft sein oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Wer ist noch Kindergeld-Anspruchsberechtigt?
Neben den Eltern des Kindes können auch andere Personen einen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld haben. Anspruchsberechtigte Personen können beispielsweise die Großeltern sein, aber auch Stief- oder Pflegeeltern. Die Zahlung von Kindergeld ist generell immer nur an eine einzige Person möglich.