Der Renner unter den elektronischen Bürgerdiensten in die Abgabe der Einkommensteuererklärung per Internet. Vergangenes Jahr 2008 wurden bereits 8,2 Millionen elektronische Einkommensteuererklärungen (ELSTER) online abgegeben. Der Anstieg entspricht rund 49 Prozent mehr als im Vorjahr. Das BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf teilte dies in Berlin mit: "Inzwischen werden gut ein Viertel aller Steuererklärungen von den Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern mit Hilfe von Computer und Internet übermittelt."
"Dieser Erfolg zeigt, dass elektronische Bürgerdienste angenommen werden, wenn sie bequem und sicher sind." Die Zahl der Online-Steuererklärungen wird laut Schätzung von BITKOM in diesem Jahr zum ersten Mal die 10-Millionen-Grenze überschreiten. Die Angaben gründen auf aktuelle Daten des Internetdienstes der Finanzverwaltungen Elster.de
Vorteile der elektronische Steuererklärung per Elster
Enorme Vorteile bringt die elektronische Steuererklärung gegenüber der herkömmlichen Abgabe auf Papier. Die sogenannten "User" können am Bildschirm in Ruhe die Angaben machen und die Software kann bei mehrmaliger Nutzung die Angaben aus dem Vorjahr übernehmen. Das Programm "ElsterFormular" ist kostenlos bei den Finanzämtern auf CD-ROM oder im Internet erhältlich. Die Plausibilitätsprüfung des Programms weist den Nutzer auf widersprüchliche Eingaben hin und kann gegebenenfalls auch automatisch korrigieren. Herr Kempf sagte: "Diese Prüfung ist nicht ohne Tücken, da der Nutzer nicht immer auf Anhieb erkennt, warum eine Eingabe abgelehnt wird." Das Programm müsste hier noch mehr Informationen liefern. Das ElsterFormular ist deshalb auch kein Ersatz für professionelle Steuerberatungssoftware oder eine fachkundige Beratung eines steuerlichen Beraters. Die Abgabe der elektronischen Steuererklärung erspart Ihnen dafür die lästige Wartezeit. Der Bescheid kommt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung, da diese Anträge von den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet werden. Zusätzlich können die Finanzämter einen elektronischen Steuerbescheid zusenden in dem angezeigt wird, wo das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist.
Abgabefrist für Elster-Formular-Erklärung
Am 31. Mai jedes Jahres endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen, die ohne Unterstützung eines Steuerberaters abgegeben werden. BITKOM zeigt, wie ELSTER funktioniert.
ElsterFormular – die Software
Die Finanzverwaltung stellt für die Abgabe der Steuererklärungen per Internet die kostenlose Software "ElserFormular 2008/2009" zur Verfügung. Die Software beinhaltet die elektronischen Steuerformulare sowie eine Funktion für den Versand der Steuererklärungen. Auf der Webseite www.elster.de wird das Programm zum Download bereitgestellt, bei den Finanzämtern liegen CD-ROM mit der Software zur Abholung bereit. Ein weiterer Vorteil des Elster-Programms ist, dass dieses Programm oftmals Bestandteil marktüblicher Software zur Erstellung von Steuererklärungen ist. Aber Vorsicht: Alljährlich wird eine neue Version von ElsterFormular herausgegeben, da das Steuerrecht einer ständigen Veränderung unterliegt.
Die technischen Vorraussetzungen für die Steuererklärung via Elster
Für die Benutzung des ElsterFormular benötigen Sie einen Computer mit mindestens 200 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, einem Arbeitsspeicher mit 256 MB und einem Prozessor mit mindestens 500 Megahertz Leistung. Folgende Betriebssysteme werden unterstützt: Windows Vista, Windows XP und Windows 2000. Apple-User brauchen das Betriebssystem Mac OS X und die Spezial-Software MS Virtual PC. Für die Versendung der Daten empfiehlt sich ein schneller Internetzugang. Einen Drucker zum Ausdrucken der Steuererklärung und das Übertragungsprotokoll ist unerlässlich.
Das Versenden der Daten über Elster
Die Verschlüsselung der Daten erfolgt durch das ElsterFormular und wird über die Internetverbindung verschlüsselt versendet. Der Antragsteller muss ich authentifizieren – hier gibt es zwei verschiedene Wege. Zum einen klassisch per Unterschrift und Post. Die Übermittlung der Daten erfolgt online mit ElsterFormular, danach druckt der Nutzer die "komprimierte Steuererklärung" aus, unterschreibt und schickt sie per Post an das zuständige Finanzamt. Die zweite Variante ist das elektronische Zertifikat. Mit diesem elektronischen Zertifikat kann die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift beim Finanzamt abgegeben werden. Nach der Registrierung auf www.elsteronline.de wird das persönliche Zertifikat an den Steuerpflichtigen kostenlos versandt. Für das persönliche Zertifikat müssen nicht nur persönliche Daten angegeben werden sondern auch die Steuernummer. Beide Wege sind als sicher eingestuft.
Belege und Rechnung trotz Elster per Post
Vorlage von Belegen und Verträgen: Nur wenn die Abgabe von Belegen, Rechnungen oder Verträgen gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen diese im Original dem Finanzamt vorgelegt werden. Dies betrifft beispielsweise Bescheinigungen für Kinderbetreuungskosten oder Lohnersatzleistungen. Allerdings sollten sämtliche Belege bereit gehalten werden, da die Finanzämter jederzeit die Vorlage zur Überprüfung der Angaben verlangen kann.