Ab Frühjahr 2025 können Verbraucher:innen, die mit der Geschwindigkeit ihres Mobilfunk-Internetzugangs unzufrieden sind, auf ein umfassendes Minderungsrecht zurückgreifen. Diese Regelung tritt in Kraft, da Mobilfunkanbieter oft nicht die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit liefern. Mit dem neuen Recht haben Betroffene nicht nur die Möglichkeit, ihre Rechnungen anteilig zu kürzen, sondern können bei anhaltenden Problemen den Vertrag außerordentlich kündigen.
Minderungsrecht im Mobilfunk: Das Wichtigste im Überblick
- Verbraucher:innen können ab 2025 bei zu langsamer Mobilfunk-Internetleistung die Rechnung kürzen oder den Vertrag kündigen.
- Ein neues Mess-Tool der Bundesnetzagentur wird den Nachweis erleichtern.
- Die neue Regelung stärkt Verbraucherrechte deutlich und bringt Klarheit für Mobilfunkverträge.
- Die Minderung wird analog zu den Regelungen für Festnetz-Internet erfolgen.
Wie funktioniert das Minderungsrecht?
Das Minderungsrecht im Mobilfunk beruht auf konkreten Nachweisen, die von der Bundesnetzagentur definiert werden. Folgende Schritte sind notwendig:
- Prüfung der Geschwindigkeit: Mithilfe eines offiziellen Mess-Tools der Bundesnetzagentur können Nutzer:innen die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit überprüfen.
- Dokumentation der Mängel: Das Tool protokolliert automatisch, wenn die vertraglich vereinbarte Bandbreite dauerhaft oder erheblich unterschritten wird.
- Anzeige beim Anbieter: Die Ergebnisse müssen dem Anbieter gemeldet werden. Verbraucher:innen können dann eine Preisminderung oder eine Nachbesserung fordern.
- Kündigungsoption: Wenn der Anbieter keine Abhilfe schafft, können Betroffene den Vertrag ohne Einhaltung der regulären Fristen kündigen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die genauen Voraussetzungen werden durch eine Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur geregelt. Wichtig ist:
- Das Messverfahren muss mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten und über mehrere Tage hinweg durchgeführt werden.
- Der Anbieter muss Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten.
- Mängel gelten nur dann als erheblich, wenn sie über einen festgelegten Zeitraum hinweg nachweisbar sind.
Vorteile für Verbraucher:innen
Mehr Transparenz und Rechtssicherheit
Bislang hatten Nutzer:innen bei Mobilfunk-Internet keine klar geregelten Rechte, wenn die Leistung hinter den Erwartungen zurückblieb. Mit der neuen Regelung:
- Erhalten Verbraucher:innen eine verbindliche Grundlage, um gegen unzureichende Leistungen vorzugehen.
- Wird Transparenz geschaffen, da Anbieter ihre Leistungen besser kontrollieren müssen.
Finanzielle Entlastung
Durch die Möglichkeit der Rechnungsreduktion sparen Betroffene Kosten, wenn sie nicht die vereinbarte Leistung erhalten. Die neue Regelung wirkt zudem motivierend für Anbieter, die versprochenen Geschwindigkeiten einzuhalten.
Tipps für Verbraucher:innen
- Regelmäßige Messungen durchführen: Nutzen Sie das Mess-Tool, um Schwächen in der Internetleistung zu identifizieren.
- Vertragsdetails prüfen: Notieren Sie sich die zugesicherte Bandbreite und vergleichen Sie diese mit den Messwerten.
- Dokumentation sichern: Führen Sie ein Protokoll über alle Messungen und Gespräche mit dem Anbieter.
- Fristen beachten: Informieren Sie Ihren Anbieter umgehend, wenn die Bandbreite nicht eingehalten wird, und fordern Sie eine Nachbesserung.
Was ändert sich für Mobilfunkanbieter?
Mobilfunkanbieter müssen ihre Systeme und Netzabdeckung optimieren, da sie sonst finanzielle Einbußen durch Minderungen und Kündigungen riskieren. Sie stehen unter erhöhtem Druck, die zugesicherte Leistung zu liefern, und müssen auf Beschwerden effizient reagieren.