Das neue Bürgerentlastungsgesetz gewährt Eltern, deren Kinder eine Ausbildung absolvieren und somit eigenes Geld verdienen, größere Spielräume bei der Zahlung von Kindergeld.
Obwohl die Regierungskoalition die Verdienstgrenze bei den bisherigen 7.680 Euro belassen wollte, wurde dank der Einschaltung des Bundesrates die Verdienstgrenze für volljährige Kinder, die in der Ausbildung sind, ab dem Jahr 2010 (siehe auch Kindergeld 2010) auf 8.004 Euro angehoben. Dank dieser neuen Regelung können künftig mehr Eltern auf das Kindergeld bzw. die Kiderfreibeträge bauen, wenn ihre Kinder eine Lehrstelle antreten oder während ihres Studiums einen Nebenjob annehmen.
Diese Gesetzesänderung kommt gerade rechtzeitig. Nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Familienkassen und Finanzämter das Recht, das gesamte Kindergeld zu streichen oder die Kinderfreibeträge nicht mehr anzuerkennen, sobald das Kind mit seinem Verdienst einen Euro über der Verdienstgrenze liegt (2 BvR 1874/08). Durch die Anhebung der Verdienstgrenze um 324 Euro sind Studenten und Auszubildende ein wenig flexibler. Trotz der höheren Verdienstgrenzen sollte dennoch darauf geachtet werden, dass diese keinesfalls überschritten werden dürfen, da sonst eine Streichung der Zuschüsse droht. Durch die Angabe von hohen Ausbildungskosten und Werbungskosten ist möglicherweise gewährleistet, dass Kinder im Berufsleben unter der Höchstmarke bleiben. Die Finanzämter gehen von höheren Ausgaben von jährlich rund 245 Millionen Euro aus, was nicht nur an der Anhebung der Verdienst-Höchstgrenze liegt. Auch die Höchstgrenzen für Unterhaltsleistungen werden ab dem Jahr 2010 erhöht. Bei der Unterstützung von unterhaltsberechtigten Personen gibt es ab 2010 mehr Steuervorteile. Während momentan auch hier die Höchstgrenze bei 7.680 Euro liegt, steigt diese ab 2010 ebenfalls auf 8.004 Euro.
Im Einzelfall bedeutet dies, dass die Eltern für das Jahr 2009 (siehe auch Kindergeld 2009)hinsichtlich des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge leer ausgehen, wenn ihre volljährigen Kinder mehr als 7.680 Euro verdienen. Ab 2010 müssen Eltern von volljährigen Kindern erst auf das Kindergeld und die Freibeträge verzichten, sofern die Jugendlichen mit ihrem Verdienst über der neuen Höchstgrenze von 8.004 Euro liegen. Das heißt, ab einem Verdienst von 8.005 Euro gehen Kindergeld und Kinderfreibeträge flöten. Eltern, deren Kinder den "Freiwilligen Dienst aller Generationen" absolvieren, stehen jedoch noch rückwirkend zum 01.01.2009 Kinderfreibeträge oder Kindergeld zu.
Seit dem 01.01.2009 gibt es bereits für alle Eltern ein höheres Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern seit diesem Jahr statt 154 Euro 164 Euro monatlich, das Kindergeld für das dritte Kind wurde um 16 Euro auf 170 Euro erhöht, für das vierte und jedes weitere Kind bekommen Eltern ein monatliches Kindergeld von 195 Euro. Auch die Kinderfreibeträge pro Kind wurden von jährlich 5.808 Euro auf 6.024 Euro angehoben. Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge stehen Eltern auch für volljährige Kinder zu, die sich in der Ausbildung befinden. Die Altersgrenze der volljährigen Kinder liegt bei 25 Jahren. Allerdings stehen Eltern die Zuschüsse nur dann zu, wenn die oben erwähnten Verdienstgrenzen der Kinder eingehalten werden. Bedürftige Familien bekommen zusätzlich ein jährliches Schulgeld von 100 Euro, zum Beispiel zur Anschaffung von Schulbüchern.
Am meisten profitieren wie so oft die Besserverdiener von den steuerlichen Vorteilen der Kinderfreibeträge. Bei einem Jahresverdienst eines Ehepaars mit drei Kindern von insgesamt 60.000 Euro liegt die Steuerersparnis bei nur 240 Euro jährlich. Anders sieht es schon bei einem Verdienst von 80.000 Euro jährlich aus, hier liegt die Steuerersparnis bei 550 Euro. Kinderfreibeträge werden von den Finanzämtern dann gewährt, wenn der Steuervorteil gegenüber dem bezogenen Kindergeld höher ist. Für verheiratete Elternpaare gilt deshalb die grobe Rechnung, dass sich die Steuervorteile des Kinderfreibetrags ab einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro gegenüber dem Kindergeld günstiger auswirken. Für Alleinerziehende gilt dies ab einem Einkommen von 30.000 Euro.