Wer Riester-Verträge anbieten will, muss strenge Kriterien erfüllen. So müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und die Zulagen garantiert werden können. Die Auszahlungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen, außer bei Berufsgruppen wie Piloten oder Bergarbeiter, in denen das gesetzliche Rentenalter früher eintritt. Die Auszahlung muss als eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Sie kann mit einem Auszahlungsplan beginnen, muss jedoch spätestens ab dem 85. Lebensjahr als Leibrente gezahlt werden.
Die Riester-Vertrageskosten auf 5 Jahre verteilen
Die Kosten für den Abschluss des Vertrages müssen über mindestens 5 Jahre verteilt werden. Desweiteren müssen die Beiträge laufend gezahlt werden und es muss vierteljährlich die Möglichkeit einer Kündigung oder Ruhestellung gegeben sein. Der Staat besteht außerdem auf einer gewissen Transparenz bezüglich der Verwendung der Beiträge durch den Anbieter und der Höhe seiner Verwaltungskosten.