Wer aus einer Privaten Krankenversicherung zurück in eine Gesetzliche wechseln will, kann dies nur, wenn er nachweisen kann, mindestens ein Jahr lang mit seinem Bruttogehalt unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken zu sein. Wer über 55 Jahre alt ist, kann auch dann nicht mehr zurückwechseln.
Der andere Fall, in der Privaten Versicherung zu verbleiben, auch wenn das Einkommen sinkt, ist möglich. Hierzu muss man sich endgültig von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Danach ist keine Rückkehr mehr in eine Gesetzliche Krankenkasse möglich, es sei denn man wird arbeitslos. Wer arbeitslos gemeldet ist, wird von der Arbeitsagentur automatisch in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Der Wechsel muss gründlich überlegt sein
Den Wechsel zurück in eine Gesetzliche Kasse sollte man sich gut überlegen, denn dann gehen die angesammelten Altersrückstellungen verloren. Wenn man hingegen zu einer anderen Privaten Kasse wechselt, kann man die Rückstellungen seit dem 1. Januar 2008 zumindest im Umfang des Basistarifes "mitnehmen", sofern man über 40 Jahre alt ist. Nach fünf Jahren entfällt diese Grenze, so dass ab 2013 jeder diese Möglichkeit hat.