Anders als bei den Gesetzlichen Krankenkassen richten sich die Beiträge bei den Privaten nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter der Mitglieder in die Versicherung. Je früher man sich versichert, desto weniger zahlt man. Gerade für junge Selbständige gibt es auch einen günstigen Standardtarif. Neben dem Alter wird der Beitrag auch durch das Geschlecht, die Vorerkrankungen, die vereinbarte Selbstbeteiligung und das Risiko, dass der Beruf mit sich bringt, mitbestimmt.
Frauen zahlen mehr als Männer
Frauen müssen einen höheren Beitrag zahlen als Männer, da sie einerseits eine höhere Lebenserwartung haben und andererseits zusätzliche Krankheitsrisiken haben. Seit 2008 werden jedoch die Kosten, die bei der Schwangerschaftsvorsorge und Geburten entstehen, gleichmäßig auf Frauen und Männer verteilt, so dass die Gleichberechtigung verbessert wurde.
Gesundheitsprüfung bei privaten Krankenversicherung
Über seinen Gesundheitszustand und seine Vorerkrankungen muss man vor dem Eintritt in die Versicherung einen detaillierten Fragebogen ausfüllen. Hierbei ist es wichtig, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, da sonst im Ernstfall der Versicherungsschutz wegfallen kann. Manchmal wird auch ein Gesundheitscheck beim Arzt gefordert. Sparen kann man zum Beispiel, wenn man beim Vertragsabschluss vereinbart, einen bestimmten jährlichen Betrag selbst zu übernehmen.
Der Beruf spielt auch eine Rolle: Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erhalten Vergünstigungen, während bestimmte Berufsgruppen, die ein höheres Krankheitsrisiko haben, Zuschläge zahlen müssen.
Da die Beiträge im Laufe der Jahre durch die allgemeine Kostenentwicklung steigen können, werden 10 Prozent der Beiträge aller Versicherten zwischen 21 und 60 im Rahmen der Altersrückstellungen in eine Altersbeitragssicherung geleitet. Diese garantiert den Versicherten auch bei geringeren Einnahmen im Ruhestand weitgehend gleich bleibend niedrige Beiträge.
Basis-Tarif orientiert sich an den gesetzlichen Kassen
Der bereits erwähnte Standardtarif, der sich nur nach Alter und Geschlecht errechnet und die Mindestanforderungen erfüllt, wird 2009 in den so genannten Basistarif umgewandelt. In ihm erhält man dieselbe Grundversorgung, wie in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Monatsbeitrag darf dann auch nicht höher sein, als der Höchstsatz bei einer Gesetzlichen Kasse (rund 500 Euro). Sind beide Ehepartner in der selben Privaten Krankenkasse, darf der Beitrag für beide zusammen nicht mehr als 150 Prozent des gesetzlichen Höchstbeitrags betragen.
Eine Besonderheit der Privaten Krankenkassen ist auch, dass man, wenn man ein Jahr lang keine Kosten verursacht, mit einer Beitragsrückerstattung von ein bis drei Monatsbeiträgen rechnen kann.