Wichtige Fragen nach einer Eheschließung drehen sich unter anderem auch ums liebe Geld. Was ist zu tun und zu bedenken? Wo kann gespart werden?
Da wären zunächst die Versicherungen anzupassen. Hatten beide Partner vorher je eine Haftpflichtversicherung, kann der Partner mit der jüngeren Versicherung diese kündigen und mit in die ältere Versicherung eintreten. Die Hausratversicherung muss an den neuen gemeinsamen Hausstand angepasst werden. Auch hier sollte das Paar nur eine Versicherung aufrechterhalten und eine gegebenenfalls zweite bestehende Police kündigen.
Der Abschluss einer Lebensversicherung ist anzuraten mit dem jeweiligen Partner als Begünstigten. Bestehende Verträge mit Eltern und Geschwistern als Begünstigte sollten auf den Partner umgeschrieben werden. Auch Geschiedene sollten ihre Verträge prüfen und den neuen Partner als Begünstigten aufnehmen. Mit der Nachversicherungsgarantie vieler Versicherer können bestehende Verträge bei besonderen Anlässen wie Hochzeit, Hauskauf oder Geburt eines Kindes angepasst werden, d.h. die Versicherungssumme kann erhöht werden, ohne dass erneut Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden müssen.
Einen besonderen Vorteil haben Selbständige oder Hausfrauen, wenn sie heiraten und der neue Partner einen Riester-Vertrag besitzt. Als Singles können diese Personengruppen keinen Riester-Vertrag abschließen. Mit dem neuen Partner jedoch wird der nichtrentenversicherungspflichtige Selbständige dann mittelbar “riesterfähig” mit allen dabei möglichen staatlichen Zuschüssen. Er braucht lediglich einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abzuschließen und bekommt so auch die volle Riester-Förderung. Im Falle einer Trennung muss der Selbständige dann seinen Vertrag ruhen lassen oder ungefördert mit freiwilligen Beiträgen weiterführen. Bei einer erneuten Heirat würden dann wieder staatliche Zuschüsse aus der Riester-Kasse fließen.