Eine Statistik über die Betriebskosten für deutsche Mietwohnungen gibt regelmäßig der Betriebskostenspiegel. 2009 wurde der für das Jahr 2007 veröffentlicht, da viele Abrechnungen erst zum Ende des Folgejahres zugehen.
Ein Betriebskostenspiegel ist das statistisch ermittelte Ergebnis der Betriebskosten von deutschen Mietwohnungen für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Für das Kalenderjahr 2009 wäre das der Betriebskostenspiegel 2009. Für das Jahr 2004 gab es erstmalig einen solchen Betriebskostenspiegel. Diesen hatte der Deutsche Mieterbund (DMB) zusammen mit seinen Landesverbänden veröffentlicht, um Mieter, aber auch Vermieter zu informieren.
Anhand des Spiegels lassen sich die jeweils individuell angefallenen Betriebskosten mit den durch die vom Mieterbund veranlassten empirischen Werten vergleichen. Eine Wirtschaftlichkeit lässt sich so besser als zuvor beurteilen, als man noch keine Vergleichswerte besaß. Viele nutzen einen solchen Betriebskostenspiegel, um etwa gegen deutlich überhöhte Betriebskosten und daraus hervorgehende Nachzahlungsforderungen vorgehen zu können. Da allerdings viele Betriebskostenabrechnungen, die zur Ermittlung des Betriebskostenspiegels notwendig sind, erst gegen Ende des Folgejahres erstellt werden, wird der Betriebskostenspiegel 2009 wohl erst im Frühjahr 2011 erscheinen.
Betriebskosten sind all diejenigen Kosten, die einem Grundstückseigentümer als Lasten dieses Grundstücks anfallen. Der Eigentümer muss diese Kosten übernehmen. Auch wenn der Eigentümer eines Grundstücks dieses vermietet hat, muss er für die Betriebskosten aufkommen. In der Regel wird aber im Mietvertrag festgeschrieben, dass die Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches können die Betriebskosten als Ganzes mit einer Pauschale abgegolten werden. Die andere Möglichkeit und damit der Regelfall bei deutschen Mietverhältnissen ist, dass der Mieter eine bestimmte monatliche Vorauszahlung übernimmt, die nach Feststellung der tatsächlichen Betriebskosten mit diesen verrechnet wird.
Sind die Betriebskosten abgerechnet, so hat der Mieter immer das Recht diesen zu widersprechen und die originalen Belege der entstandenen Kosten einzusehen. Ein Betriebskostenspiegel kann also lediglich als Orientierungshilfe dienen, indem er einen Überblick über in der Realität abgerechnete Kosten pro Quadratmeter für ein Kalenderjahr gibt. Er gibt aber nicht Auskunft über die im individuellen Mietverhältnis entstandenen Kosten, da er einzelne Besonderheiten nicht berücksichtigen kann. Der Deutsche Mieterbund schützt aber so nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter, indem er beide Seiten auf etwaig überhöhte Kosten aufmerksam macht.