Wohnungsbauprämie für Rentner? Wer 2025 noch Förderung bekommt – und wer nicht

Die Wohnungsbauprämie war lange Zeit ein beliebtes Förderinstrument für junge Sparer – doch was ist mit älteren Menschen, insbesondere Rentnern? 2025 rückt das Thema wieder in den Fokus, denn viele fragen sich, ob sie trotz Ruhestand noch Anspruch auf die staatliche Bausparförderung haben. Die Antwort: Es kommt auf das Einkommen – und das Bausparziel – an.

Wer 2025 förderberechtigt ist

Zentral für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist die Einhaltung der Einkommensgrenze:

  • Alleinstehende: max. 35.000 € zu versteuerndes Einkommen
  • Verheiratete: max. 70.000 €

Das bedeutet: Auch Rentner können grundsätzlich prämienberechtigt sein – sofern ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter diesen Grenzen liegt und sie einen förderfähigen Bausparvertrag besparen.

Allerdings gilt auch 2025 weiterhin: Wer die Prämie erhalten will, muss das Guthaben wohnwirtschaftlich nutzen – etwa für Renovierung, altersgerechten Umbau oder energetische Sanierung. Wer lediglich Geld ansparen möchte, ohne wohnwirtschaftliche Verwendung, erhält keine Auszahlung der Prämie.

TIPP: Förderziel genau prüfen

Eine Sonderregelung greift für Bausparverträge, die bereits vor 2009 abgeschlossen wurden – hier ist eine freie Verfügung über das Guthaben nach Ablauf der Bindungsfrist oft noch möglich. Für alle anderen gilt: Prämien nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung.

Auch für Rentner kann sich der Abschluss eines geförderten Vertrags lohnen – etwa, wenn noch Investitionen in barrierefreies Wohnen anstehen oder die Immobilie an Kinder oder Enkel übergehen soll.