Höhere Mieten, steigende Nebenkosten – für viele Haushalte wird Wohnen immer teurer. Das Wohngeld Plus soll dagegenhalten: Seit der Reform zum Jahresbeginn 2023 wurde es spürbar ausgeweitet – und 2025 greifen erstmals neue regionale Mietstufen sowie angepasste Freibeträge. Jetzt profitieren deutlich mehr Menschen, die bisher leer ausgingen.
Was sich 2025 geändert hat
Während das reguläre Wohngeld schon länger bekannt ist, bringt das „Plus“ im Namen konkrete Verbesserungen:
- Höherer Wohngeldbetrag durch aktualisierte Mietstufen
- Heizkostenkomponente bleibt auch 2025 bestehen
- Freibeträge für Erwerbstätige wurden angepasst
- Vermögensprüfung bleibt milde – Rücklagen sind erlaubt
Tipp: Anspruchsgrenzen und Förderhöhen sind regional unterschiedlich. Besonders in Städten mit hoher Miete kann die Unterstützung deutlich über 200 € monatlich betragen – zusätzlich zum Kindergeld oder Kinderzuschlag.
Beispielrechnung: So viel Wohngeld ist möglich
Ein Zwei-Kind-Haushalt mit 2.400 € Bruttoeinkommen und 900 € Warmmiete kann unter Umständen bis zu 240 € Wohngeld erhalten. In Kombination mit Kindergeld (510 €) und Kinderzuschlag (bis 550 €) ergibt sich eine monatliche Entlastung von bis zu 1.300 €.
Was Sie jetzt tun sollten
Wer 2024 noch keinen Antrag gestellt hat, kann den Zuschuss rückwirkend für bis zu drei Monate beantragen. Der Antrag ist online über das Wohngeldportal des jeweiligen Bundeslands oder direkt beim Wohnamt möglich.
👉 Weitere Infos und den Wohngeldrechner bietet das Bundesministerium für Wohnen:
www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner