Urlaubsgeld: So viel bleibt wirklich netto übrig!

In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen, und viele freuen sich auf den Urlaub – vorausgesetzt, das nötige Kleingeld ist vorhanden. Im Jahr 2023 erhielten Tarifbeschäftigte in Deutschland im Durchschnitt 1.600 Euro brutto als Urlaubsgeld. Doch wie viel bleibt davon nach Abzug der Lohnsteuer übrig?

Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) wird Urlaubsgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Das bedeutet, dass darauf Lohnsteuer, sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.

Beispielrechnung:

Eine kinderlose Arbeitnehmerin in Steuerklasse 1, die monatlich 3.500 Euro brutto verdient und gesetzlich versichert ist, erhält im Juni 2024 zusätzlich 2.000 Euro Urlaubsgeld. Ihr Jahresbruttogehalt ohne Urlaubsgeld beträgt 42.000 Euro. Darauf entfallen 5.281 Euro Lohnsteuer. Mit dem Urlaubsgeld erhöht sich das Jahresbruttogehalt auf 44.000 Euro, was zu einer Lohnsteuer von 5.768 Euro führt.

Die Differenz von 487 Euro (5.768 Euro – 5.281 Euro) wird als Lohnsteuer vom Urlaubsgeld abgezogen. Zusätzlich fallen Beiträge zur Sozialversicherung an. Letztlich bleibt etwas mehr als die Hälfte des Urlaubsgelds netto übrig.

Wesentliche Informationen:

  • Urlaubsgeld zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
  • Lohnsteuer und Sozialabgaben reduzieren das Netto-Urlaubsgeld erheblich.
  • Im Beispiel bleibt von 2.000 Euro brutto nur etwa die Hälfte netto übrig.

Die VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und unterstützt ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Steuerermäßigungen und der Prüfung von Steuerbescheiden.