Zum 1. Juli 2024 haben rund 21 Millionen Altersrentner in Deutschland eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent erhalten. Diese Erhöhung wirkt sich auch auf die Grundrente aus, die etwa 1,1 Millionen, überwiegend weibliche, Rentner beziehen. Die Anhebung des Rentenwerts auf 39,32 Euro führt zu einer Erhöhung der Grundrente. Gleichzeitig ändern sich auch die Freibeträge und Grenzwerte zur Berechnung der Grundrentenhöhe, was zu Verschiebungen bei der Höhe der Grundrente führen kann.
Grundrente und Steuererklärung: Was Sie wissen sollten
Die Grundrente wird als Aufstockung der gesetzlichen Rente gewährt, wenn die eigene Rente unterdurchschnittlich ausfällt. Sie unterscheidet sich von der Grundsicherung und wird automatisch bei der Rentenauszahlung berücksichtigt. Eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Grundrente spielt das zu versteuernde Einkommen, das vom Finanzamt ermittelt wird. Wer jedoch freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann möglicherweise sein Einkommen senken und dadurch eine höhere Grundrente erhalten.
Durch die Abgabe einer Steuererklärung können verschiedene Kosten, wie Krankheitskosten oder Versicherungsbeiträge, als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen reduziert werden, was bei der Rentenversicherung zu einer günstigeren Berechnung der Grundrente führt.
Vorteile einer freiwilligen Steuererklärung
Rentner, die ihre Steuererklärung freiwillig einreichen, können von zahlreichen Abzugsmöglichkeiten profitieren, die das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Grundrente beeinflussen. Wer bis zum 31. Dezember 2024 die Steuererklärung für das Jahr 2020 einreicht, hat die Möglichkeit, rückwirkend einen Anspruch auf die Grundrente zu prüfen oder eine bereits bestehende Grundrente zu erhöhen.
Wichtig für die Berechnung der Grundrente
Die Daten zur Berechnung der Grundrente werden jährlich neu ermittelt, wobei die Einkommensdaten des vorletzten oder vorvorletzten Jahres verwendet werden. Rentner sollten daher sicherstellen, dass ihre Steuerbescheide rechtzeitig vorliegen, um die Berechnung positiv zu beeinflussen. Falls bisher keine Grundrente gewährt wurde, kann ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden, um mögliche Ansprüche nachträglich geltend zu machen.