Ab 2024 können Personen in Minijobs durchschnittlich 538 Euro monatlich verdienen, was eine Erhöhung um 18 Euro gegenüber dem Vorjahr darstellt. Diese Anpassung ist eine direkte Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Jahresweise bedeutet dies ein Einkommen von bis zu 6.456 Euro.
Regulärer Verdienst ohne Überschreitung
Monatlicher Verdienst: 538 Euro
Jahresverdienst: 538 Euro × 12 Monate = 6.456 Euro
Flexbilität bei der Verdienstgrenze
In Ausnahmesituationen, wie unvorhergesehenen Mehrarbeiten, dürfen Minijobber bis zu zweimal im Jahr die monatliche Verdienstgrenze überschreiten – und zwar bis zu einer Obergrenze von 1.076 Euro im Monat. Dies ermöglicht einen potenziellen Jahresverdienst von bis zu 7.532 Euro, ohne den Status als Minijobber zu verlieren.
Verdienst mit zweimaliger Überschreitung der Grenze
Monatlicher Verdienst für zwei Monate mit Überschreitung: 1.076 Euro
Monatlicher Verdienst für die übrigen 10 Monate: 538 Euro
Jahresverdienst: (1.076 Euro × 2) + (538 Euro × 10) = 7.532 Euro
Regelungen zu Sozial- und Steuerabgaben
Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings profitieren Minijobber häufig von einer Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, bei der nur zwei Prozent des Bruttogehalts als Lohnsteuer abgeführt werden. So erhält der Minijobber den Lohn weitestgehend ohne Abzüge. Es besteht auch die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Mehrere Minijobs und Kombination mit Hauptbeschäftigung
Für Personen, die mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, gilt die Regelung, dass das Gesamteinkommen die 538 Euro monatliche Grenze nicht überschreiten darf, um weiterhin als geringfügig beschäftigt zu gelten. Bei Kombination eines Minijobs mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt der Minijob sozialversicherungsfrei, solange kein weiterer Minijob hinzukommt.