Die Bundesregierung plant, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, eine attraktive Rentenaufschubprämie zu bieten. Diese Prämie soll ab 2027 diejenigen belohnen, die ihren Rentenbeginn um mindestens ein Jahr hinauszögern. Wer länger arbeitet, könnte eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen erhalten, ergänzt durch einen zusätzlichen Betrag, da in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden mussten. Die Prämie kann bis zu drei Jahre lang angesammelt werden.
Was bedeutet das für die private Altersvorsorge?
Parallel dazu bleibt die Diskussion über eine mögliche Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 69 oder 70 Jahre aktuell. Während diese Änderung keine direkten Auswirkungen auf bestehende private Altersvorsorge- und Berufsunfähigkeitsverträge hat, könnten dennoch Versorgungslücken entstehen. Beispielsweise, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum 67. Lebensjahr läuft, könnte bei einer Anhebung der Altersgrenze auf 70 Jahre eine neue Lücke entstehen.
Um solche Risiken abzufedern, bieten einige Versicherer flexible Lösungen an. So ermöglicht die uniVersa Versicherung etwa eine Anpassung der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung im Falle einer Rentenreform. Auch bei privaten Altersvorsorgeprodukten ist inzwischen oft ein flexibler Rentenbeginn möglich, sei es früher oder später. Wer dennoch plant, mit 67 oder früher in den Ruhestand zu gehen, muss mit Abschlägen rechnen, was eine Erhöhung der Sparrate sinnvoll machen könnte, um finanzielle Einbußen auszugleichen.