In Zeiten, in denen Urlaube unerschwinglich scheinen, besonders für Familien mit geringem Einkommen, setzt das Familienministerium Brandenburg ein Zeichen der Unterstützung. Mit einem Budget von 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt wird der diesjährige Familienurlaub für Geringverdiener wieder greifbarer.
Ursula Nonnemacher, die Familienministerin, betont die Bedeutung des Familienurlaubs als eine Chance für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, lebenswichtige Erfahrungen in einem entspannten Umfeld zu sammeln. „Ein Urlaub stärkt die familiären Bande und sollte nicht durch finanzielle Hürden verhindert werden”, erklärt Nonnemacher. Deshalb greift das Ministerium bedürftigen Familien unter die Arme und macht Ferien durch Zuschüsse zugänglicher.
10 Euro pro Nacht und Person
Anspruchsberechtigt sind Familien mit geringem Einkommen, die in Brandenburg wohnhaft sind. Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro Nacht und Person und kann für zwei bis 13 Nächte beantragt werden. Die Anträge sollten frühzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Urlaub, gestellt werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Dabei gilt: Die Fördermittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben, ohne einen Rechtsanspruch zu garantieren.
Möglicher Zuschuss für eine Familie mit 2 Kindern
Angenommen eine Familie besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, und sie plant einen 7-tägigen Urlaub. Pro Tag erhält jedes Familienmitglied 10 Euro, was in Summe 280 Euro für den gesamten Aufenthalt ergibt.
Ausgehend von dieser Berechnung und einem Förderbetrag von 370.000 Euro können somit etwa 1.321 Familien von diesem Programm profitieren.
So können Sie den Familienferienzuschuss beantragen:
Familien, die in den Genuss des Ferienzuschusses kommen möchten, müssen einige Schritte beachten, um die Unterstützung beantragen zu können. Die nötigen Dokumente und Informationen stehen online unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/ferienzuschuesse-fuer-familien-mit-geringem-einkommen/ zum Download zur Verfügung.