Berufsstarter 2025: So sichern sich Azubis und junge Leute 70 € Wohnungsbauprämie vom Staat

Azubis und Berufseinsteiger aufgepasst: Wer in diesem Jahr mit dem Sparen beginnt, kann sich gleich doppelt freuen – über den eigenen Vermögensaufbau und eine staatliche Förderung von bis zu 70 Euro jährlich. Möglich macht das die Wohnungsbauprämie.

So funktioniert die Förderung

Wer regelmäßig Geld auf einen Bausparvertrag einzahlt, kann sich 10 % der Sparsumme vom Staat zurückholen – bis zu 70 Euro im Jahr. Gefördert wird ein Sparbetrag von maximal 700 Euro jährlich. Die Prämie gibt es zusätzlich zum Guthaben und den Zinsen.

Wer kann die Prämie bekommen?

Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (für Alleinstehende). Gerade Azubis, Studierende mit Nebenjob oder junge Berufseinsteiger bleiben meist deutlich unter dieser Schwelle – und erfüllen damit die Voraussetzungen problemlos.

Noch mehr rausholen: VL und Arbeitnehmersparzulage

Viele Arbeitgeber zahlen sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) – ein zusätzliches Sparguthaben von bis zu 40 Euro monatlich, das in einen Bausparvertrag oder andere Sparformen fließen kann.

 In Kombination mit der Arbeitnehmersparzulage winken so schnell weitere 80 Euro jährlich vom Staat.

Summe der Förderungen:
Mehr als 120 Euro pro Jahr – kostenlos.

Langfristig denken lohnt sich

 

Die geförderten Mittel müssen später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden: zum Beispiel für den Kauf oder Bau einer Immobilie, Sanierung, Modernisierung oder auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Wichtig zu wissen

  • Die Wohnungsbauprämie kann rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden.

  • Ein früher Einstieg lohnt sich: Auch wenn der Immobilienwunsch noch weit weg ist, bleibt die Förderung im Vertrag erhalten.

So beantragen Sie Wohnungsbauprämie 2025

Um die Wohnungsbauprämie 2025 zu beantragen und sich als Berufsstarter bis zu 70 € staatliche Förderung zu sichern, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Bausparvertrag abschließen: Vereinbaren Sie einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse Ihrer Wahl.

  2. Einzahlungen leisten: Zahlen Sie jährlich mindestens 50 € in Ihren Bausparvertrag ein, um förderberechtigt zu sein.

  3. Antragsformular erhalten: Ihre Bausparkasse sendet Ihnen zusammen mit dem Jahreskontoauszug ein Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie zu. LBS

  4. Antrag ausfüllen und einreichen: Füllen Sie das erhaltene Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an Ihre Bausparkasse zurück.

Wichtige Hinweise:

  • Frist: Der Antrag für die Wohnungsbauprämie muss spätestens bis zum Ende des zweiten auf das Sparjahr folgenden Jahres bei der Bausparkasse eingehen. Beispielsweise kann der Antrag für das Jahr 2023 noch bis zum 31.12.2025 gestellt werden.

  • Einkommensgrenzen: Für die Förderung gilt eine Einkommensgrenze von 35.000 € zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 70.000 € für Verheiratete oder Verpartnerte.