Schlichtungsstellen bieten sich als Alternative an, um Streitigkeiten ohne Anwalt zu klären.
Bei einem Streit mit Dienstleistern oder Händlern bieten sich Schlichtungsstellen als Alternative zur Klärung über einen Anwalt an, um zu seinem Recht zu kommen. Mit Schlichtungsstellen steht den Verbrauchern ein günstiger, schneller und einfacher Rechtsschutz zur Verfügung, und die Verfahren sind in der Regel fast immer kostenlos. Die einzige Ausnahme, bei der für die Schlichtung Kosten anfallen, stellt ein Verfahren der Bundesnetzagentur dar, denn bei einer Streitigkeit mit einem Telekommunikationsunternehmen fallen mindestens 35 € an. Kosten für Kopien, Telefonate und Porto müssen jedoch stets aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/schlichter finden Verbraucher Informationen zu Schlichtungsstellen für elf wichtige Branchen, beispielsweise für Online-Einkäufe, Reisen und Telekommunikation.
Welche Aufgaben haben Schlichter?
Schlichter, Schiedsleute oder Ombudsleute stehen zur Vermittlung von Konflikten zwischen Kunden und Firmen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um unabhängige und unparteiische Experten und Juristen, die sich für eine sachkundige, neutrale und interessengerechte Lösung der Konflikte einsetzen.
Starke Steigerung des Schlichtungsbedarfs:
Es ist geplant, dass bald für alle Branchen staatliche und staatlich anerkannte Anlaufstellen zur Verfügung stehen sollen. Zudem soll es bald eine interaktive und mehrsprachige Internetseite der EU-Kommission geben, über die Kunden, Händler und zuständige Schlichtungsstellen zusammengeführt werden können.
Die Erfolgsaussichten bei Schlichtungen sind gut, 2014 wurden beispielsweise 91 Prozent aller Flugstreitigkeiten und 85 Prozent der Konflikte mit Energieversorgern gelöst.