Eine Verstetigung der Zubaurate einerseits, sowie eine erstmalige Unterschreitung des gesetzlichen Korridors führen zu konstanter Einspeisevergütung bis Jahresende.
Die Bundesnetzagentur zeichnet für die Registrierung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) verantwortlich, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Seit dem 1. August 2014 erfasst ein weiteres Register sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen, die seither in Betrieb gegangen sind.
Der Bestimmung des Gesamtausbaus (gesetzlicher Deckel von 52 GW) liegen damit nun fundierten Daten zugrunde. Wegen unvollständig erfasster Daten aus dem Jahr 2009 war man nämlich bislang auf Schätzungen der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Daten der Übertragungsnetzbetreiber (644 MW) angewiesen.
Darüber hinaus ermittelt die Bundesnetzagentur die Einspeisevergütungen für Strom aus PV-Anlagen, veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten (www.bundesnetzagentur.de). Erstmalig finden sich dort nun die Zahlen des neuen Anlagenregisters. Berechnungsgrundlage bilden jeweils die Daten der vergangenen zwölf Monate.
Anpassung jeweils zum Monatsersten
Nach dem EEG wird die Einspeisevergütung monatlich angepasst. Vorgesehen ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,5 %. Einflussfaktor ist zudem ein sogenannter Zubau-Korridor mit aktuell jährlich 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr. Im alten EEG von 2012 lag er bei 2.500 bis 3.500 MW.
Werden nun die definierten Zahlen überschritten, erfolgt eine zusätzlich Absenkung der Vergütung – stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Wird der Zubaukorridor hingegen unterschritten, führt dies dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder aber ansteigt.
Zubau neuer PV-Anlagen erstmals unterhalb des gesetzlichen Korridor
Laut Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, habe der monatliche Zubau von PV-Anlagen schon im letzten Berechnungszeitraum mit ca. 3.000 MW innerhalb des seinerzeitigen Korridors gelegen. Während der vergangenen zwölf Monate wurden nun mit etwa 2.397 MW erstmalig weniger Anlagen zugebaut als im Korridor festgelegt. Ein Beweis für die Verstetigung der Zubaurate und eine Entsprechung der vom Gesetzgeber gewünschten Entwicklung.
Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate September 2013 bis August 2014 relevant. Das Ergebnis: Die Vergütungssätze für PV-Anlagen werden im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 nur noch um 0,25 % sinken.