Auch langjährige Mieter können ihren Wohnraum wegen Eigenbedarf verlieren. Die Chancen sich zu wehren stehen schlecht, denn Gerichte entscheiden oftmals im Sinne des Eigentümers.
Auch langjährige Mieter können ihren Wohnraum wegen Eigenbedarf verlieren. Die Chancen sich zu wehren stehen schlecht, denn Gerichte entscheiden oftmals im Sinne des Eigentümers. Allerdings ist gemäß der Zeitschrift Finanztest bei einer Kündigung, die besondere Härte darstellt, Widerspruch sinnvoll. Diese Umstände können bei Krankheit, hohem Alter, langer Mietzeit, Schwangerschaft oder akutem Prüfungsstress vorliegen. Erfolgsaussichten werden auch bei herrschender Wohnungsnot mit nicht zu findendem Ersatz eingeräumt. Falls der Vermieter Eigenbedarf nur vortäuscht, kann der Mieter bei Bekanntwerden der Täuschung Schadenersatz fordern.
Kündigungsgründe überprüfen
Die Gerichte haben in der Vergangenheit bei Kündigung wegen Eigenbedarfs oftmals zugunsten des Vermieters entschieden: Selbst die nur zeitweise Nutzung einer Wohnung wird als Kündigungsgrund anerkannt, wenn der Vermieter in der Nähe seiner Tochter sein möchte. Der Vermieter hat auch dann einen Anspruch, auf Selbstnutzung seines Eigentums, wenn seine aktuelle Wohnung teurer ist, als die vermietete, Feuchtigkeitsschäden hat oder er aus Gesundheitsgründen weniger Treppen steigen möchte. Es kann Eigenbedarf für enge Angehörige genauso wie für getrennt lebende Ehepartner, Groß- und Schwiegereltern und unter bestimmten Umständen auch für Nichten und Neffen, Tanten und Onkel, Schwäger und Cousins oder eine Haushaltshilfe angemeldet werden. Im Zweifelsfall sollten die Betroffenen die Stichhaltigkeit der Gründe prüfen und eine Beratung bei einem Mieterverein in Anspruch nehmen.
Ausführliche Informationen zur "Kündigung wegen Eigenbedarfs" sind in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/eigenbedarf nachzulesen.