Im Jahr 2013 wurde das neu eingeführte Betreuungsgeld von August bis Dezember fast 65000 Mal ausgezahlt.
Nach Aussagen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden (Destatis) ist das 2013 neu eingeführte Betreuungsgeld im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 insgesamt 64.877 Mal bewilligt und zur Auszahlung angewiesen worden.
Der Anspruch auf ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro besteht, wenn Kinder keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege nutzen. Es wird an Eltern von Kindern ausgezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Eine Zahlung erfolgt vom 15. Lebensmonat des Kindes an – maximal für 22 Lebensmonate. Wenn die im Höchstfall zustehenden 14 Elterngeldmonate bereits schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht wurden – dies kann bei vorkommen, wenn die die Elternzeit ganz oder teilweise parallel in Anspruch genommen wird haben (Parallelbezug), kann eine Auszahlung im Ausnahmefall vor dem 15. Lebensmonat erfolgen. Falls Geschwistern die gleichen Voraussetzungen erbringen, so bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen separaten Anspruch.
Antragsteller meistens Mütter
Obwohl es unerheblich ist, wer den Antrag auf das Betreuungsgeld stellt, waren in der Zeit von 1. August bis 31. Dezember 2013 mehrheitlich die Mütter die Bezieherinnen (rund 95 %). Je nach Bundesland differiert die Geschlechterverteilung. In Bremen bezogen fast 9 % der Väter die Leistungen, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen nur knapp 2 %. Die meisten Bezieher waren verheiratet (gut 79 %), nur gut 18 % waren ledig. Die übrigen LeistungsbezieherInnen waren geschieden, verwitwet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Längere Beziehungsdauer im Westen
Mehrheitlich wurde die maximale Beziehungsdauer von 22 Monaten beantragt (fast 78 %), nur sechs Prozent beantragten einen Bezug von weniger sechs Monaten. Für einen Bezug zwischen 6 und 12 Monaten entschieden sich zehn % der betroffenen Eltern. Gut sechs % beantragten eine Bezugsdauer zwischen 12 bis und 22 Monaten. Ein Unterscheid zwischen Ost und West ist deutlich zu erkennen, Eltern in den neuen Ländern beziehen Betreuungsgeld mit 13,1 Monaten deutlich kürzer als in den alten Bundesländern mit 19,7 Monaten.